672 Inneres 1768—1866.
Präsident Graf Wallwitz war 1) und welches bis 1831 eine
der wichtigsten und einflußreichsten Behörden Sachsens geblieben
ist. Mit Ausschluß der in das Steuerärarium und in die
stiftischen Kammern zu Merseburg und Naumburg-Zeiz fließen-
den Summen, der Steuer= und Kammercreditkassenfonds, sowie
der Kassenbilletsauswechselungs= und der Prämienkasse wurden
fast alle Staatseinkünfte von ihm in Empfang genommen und
verwaltet. Von den drei Departements, in welche es zerfiel,
wurden dem ersten alle Verfassungssachen, namentlich die Land-
tags= und Stiftssachen, die lausitzischen, querfurtischen, schleu-
singischen und mansfeldischen Sachen, soweit sie nicht in die
anderen Departements einschlugen, und die Regalien, nämlich
das Post-, Berg-, Münz= und Salzwesen, sowie die Straßen-
bau-, Damm= und Ufer= u. a. Sachen zugetheilt; dem zweiten
die zur Kammer gehörigen indirecten Abgaben, dem dritten
die Amter und Kammergüter, das Forst-, Floß= und Jagd-
wesen. Zur Eimahme und Ausgabe wurden vier Kassen, die
Rentkammer, die Generalaccishauptkasse, die Generalkriegskasse
und die Hauptkasse bestimmt. Die dieser neuen Centralbehörde
unterm 5. November 1785 ertheilte, damals jevoch nicht ver-
öffentlichte Instruction schärfte derselben ausdrücklich ein, „daß
bei der Behandlung der Finanzgeschäfte das landesherrliche
Interesse mit dem Wohle der Unterthauen vereinbaret, nicht
jenes dem letzteren entgegengestellet werden solle“, und in dem
nämlichen Sinne sprach sich die Landtagsproposition von 1787
aus?). Hauptübersichten über den Stand der Ausgabe und
Einnahme, Uberschläge für die nächsten Jahre, monatliche
Kassenauszüige mußten dem Kurfürsten eingereicht werden, die
er selbst gewissenhaft prüfte. Grundsatz war dabei, daß in den
Kassen des Geheimen Finanzcollegiums stets eine baare Summe
von 2 Millionen Thalern vprräthig sein müsse. Die Prüfung
und Controle der Rechnungen besorgte die schon 1707 errichtete
1) Mitglicder desselben waren u. a. Dr. A. v. Wagner, F. W.
v. Ferber, K. F. v. Rochow, J. F. Scheuchler, J. A. v. Biedermann.
2) Weiße VII, 98.