Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Finanzwesen. 678 
und 1734 umgestaltete Oberrechnungsdeputation. Am Schlusse 
dieses Zeitraums betrugen die gesamten fiscalischen oder zu 
den Kassen des Geheimen Finanzcollegiums fließenden Einkünfte 
mit Ausschluß der von den Ständen bewilligten Gelder 4,370811 
Thaler 1). Auch die an Zahl und Umfang sehr bedeutenden 
Domainen, die zwischen 1776 und 1781 im jährlichen Durch- 
schnitt nur 949949 Thaler trugen, wurden durch sorgfältigere 
Bewirthschaftung auf einen weit höheren Ertrag gebracht, so 
daß sie von 1800 bis 1805 jährlich 1,329501 Thaler ab- 
warfen. 
Die Stenern, welche die Stände verwilligten, erfuhren 
der Summe nach trotz der steigenden Staatsbedürfnisse keine 
oder nur sehr geringe Erhöhung, denn 1770 betrug die Ein- 
nahme des Stenerärariums, mit Ausschluß des Donativs von 
30000 Thalern, 2,351174 Thaler und im Jahre 1804 
2,832660 Thaler, von denen aber 601938 Thaler vom vo- 
rigen Jahre verbliebener Vorrath abzuziehen sind ). Die Schock- 
steuern waren, seitdem sie vor Jahrhunderten aufgekommen, 
von 2 Pfennigen vom Schock Grundwerth auf 58 Pfennige gestiegen 
und gaben 1778 947179 Thaler, die Quatember, deren Zahl 
sich seit 1653 von 2 auf 49 vermehrt hatte, 1,133193, die 
Tranksteuer, neue Weinanlage und Branntweinsteuer 282960 
Thaler, die Personensteuer 200667 Thaler, die Mahlgroschen- 
gelder 35391 Thaler. Die musterhafte Ordnung des Staats- 
haushaltes ermöglichte es sogar dem Kurfürsten, schon 1781 
die auf dem Ausschußtage von 1778 mit Rücksicht auf den 
1) Nämlich von den Rmtern, Kammergittern, Forsten und anderen 
landesherrlichen Besitzungen 1,270074 Thlr., von den Regalien 510005 
Thlr., von den indirecten Abgaben mit Ausnahme der Trank= und 
Mahlsteuer 1,155705 Thlr.; Ziusen, verschiedene Einkünfte und Nutzungen 
von den Provinzen 573734 Thlr.; Kavalericverpflegungs -, Portions- 
und Rationsgelder von den gesamten Landen . 852292 Thlr. Pölitz 
II, Beil. M. Vergl. ebendas. I, 97 ff. 
2) Büsching a. a. O., S. 30. Die von 1804 aus: Aristides 
oder über die Aufhebung der Stenerfreiheit im Königreich Sachsen von 
einem sächsischen Patrioten (1811). 
Böttiger, Geschichte Sachjens. 2. Aufl. II. 43
	        
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