678 Inneres 1768—1806.
toller Hunde. Eine Privatthierarzneischule in Dresden wurde
1781 zur Staatsanstalt gemacht und den Fahnenschmieden ein
Kursus an derselben vorgeschrieben, die Staatsprüfung der
Chirurgen verschärft, das Selbstdispensiren der Arzte einge-
schränkt, dagegen dem Sanitätscollegium die Prüfung pro prari
medica für Solche verstattet, die ohne auf Universitäten studirt zu
haben doch Kenntniß und Geschick in ihrem Fache bewiesen.
Auch die Städte wendeten der Gesundheit ihrer Bewohner er-
höhte Aufmerksamkeit zu, öffneten der frischen Luft den Zugang,
indem sie die verfallenen Festungswerke abtrugen und in freund-
liche Spaziergänge verwandelten, die größeren von ihnen für
Reinlichkeit Sorge trugen, Krankenhäuser und Hospitäler unter-
hielten oder errichteten. Um sich der insbesondere durch die
Vielheit der Territorien ins Unglaubliche und bis zur förm-
lichen Landplage gesteigerten Menge umherstreifender Bettler
zu erwehren 1), ergingen Mandate gegen Bettler und Vagabun-
den und über das Paßwesen, auch die Verfügung, die fran-
zösischen Emigrauten, wie verdächtige Ausländer überhaupt,
„mit allem Glimpfe bescheidentlich“ an der Grenze abzuweisen.
Zu demselben Zwecke wurde 1803 das Strafarbeitshaus zu
Colditz eröffnet, dessen Kosten hauptsächlich die dabei am meisten
interessirte Ritterschaft trug. Auch die Reform der Straf-
gesetzgebung, welche die Zahl der Züchtlinge von 220 im Jahre
1771 auf 1000 im Jahre 1804 steigerte, zog eine Vermehrung
der Strafanstalten nach sich, die freilich damals noch zugleich
als Irren-, Armen-, Waisen= und Krankenhäuser dienten; da
jedoch die Stände der anfangs beabsichtigten Errichtung von
sechs Zuchthäusern des Kostenpunktes wegen widersprachen, so
begnügte man sich mit der Erweiterung des torgauer und der
Errichtung eines neuen zu Zwickau 1775, wogegen die er-
1) Ein Pfarrer brauchte wöchentlich 1 Thaler für Bettler und noch
1803 wurden in Leipzig von Rathswegen an 83438 fremde Bettler 1185
Thaler Almosen verabreicht, darunter 175 Thaler in Summen von ½
bis 3 Thaler an „Personen aus höheren Ständen“. Biedermaun,
Politische Zustände I, 402.