Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

70 Kurfürst August als Staatswirth. 
läutern, besaß er wie Wenige die Gabe, sich um das Kleinste 
und Geringfügigste zu kümmern, ohne doch den Uberblick über 
das Ganze zu verlieren. Wenn Luther von Friedrich dem 
Weisen rühmend zu erzählen weiß, daß er allen seinen Amt- 
leuten und Schössern scharfe Rechuung abnahm und sogar, so 
oft er auf seinen Gütern einsprach, um jedem Unterschleif vor- 
zubeugen, die Kosten seines Unterhaltes zahlen ließ, so erscheint 
er uns damit doch nur als guter und gewissenhafter Haus- 
halter im Vergleich zu August, der in vollem Sinne den 
Namen des ersten fürstlichen Staatswirthes in Deutschland 
verdient und als solcher selbst über den folgenden Zeiten inso- 
fern steht, als er, noch frei von der Einseitigkeit der späteren 
nationalökonomischen Systeme, allen drei Hauptquellen des Na- 
tionalreichthums, der Benutzung des Grund und Bodens, den 
Gewerben und der Judustrie, endlich dem Handel und den 
damit zusammenhängenden Instituten gleichmäßige Sorgfalt an- 
gedeihen ließ. Nur geschah, was er in diesen Beziehungen 
that, weder aus bewußter theoretischer Erkenntniß, noch auch 
aus Motiven der Humanität, sondern lediglich aus Interesse 
für seine Kasse. Jenes Zeitalter hatte den Werth des Geldes 
schätzen lernen; auch August ging bei allen seinen wirthschaft- 
lichen Maßregeln nur von der Absicht aus, Geld oder Geldes- 
werth im Lande zu erzeugen, den Abfluß des baaren Geldes 
aus dem Lande zu verhindern und seinen eigenen Vorrath da- 
von durch Sparsamkeit zu vermehren. Es entsprach dies ganz 
seiner individuellen Neigung zum Geld, die noch durch die oft 
an Geiz grenzende Sparsamkeit seiner Gemahlin Anna unter- 
stützt wurde. Hiernach gestaltete sich daher zunächst schon das 
Aussehen des kurfürstlichen Hofes, an dem zwar im Ganzen 
wohl der frühere schlicht bürgerliche Ton der herrschende blieb, 
aber doch die Sitte der Zeit eine größere Zahl von Hofbeamten, 
deren Besoldungen schon damals höher waren als die der 
Staatsbeamten, und namentlich bei fürstlichen Besuchen einen 
solchen Aufwand verlangte, daß das kurfürstliche Paar sich die 
strengste Ordnung seines Haushaltes zur Pflicht machte, um 
das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben zu er-
	        
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