Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

76 Kurfürst Angust als Staatswirth. 
Vasallen das Jagdregal, und soweit sie dasselbe noch besaßen, 
das Bergregal zu entziehen. Zwar nicht mit offener Gewalt, 
aber mit Benutzung jedes ihm zu Gebote stehenden Rechts- 
mittels verschaffte er gegen den Widerspruch des Adels dem 
Grundsatz Geltung, daß der Landesherr dem Grundbesitzer die 
Ausübung der Jagd, insbesondere der hohen, auf seinem Grund 
und Boden untersagen könne. Wo die Leidenschaft für die 
Jagd, die er mit allen vornehmen Herren seiner Zeit im höchsten 
Maße theilte, ins Spiel kam, da verleugnete er den großen 
Staatswirth, da opferte er ihr sogar seinen sonst überall so 
streng im Auge behaltenen Vortheil, da das, was die Jagd 
für die Hofküche abwarf, nicht in Betracht kam gegen die 
Kosten, die sie erheischte, ganz abgesehen von den großen Nach- 
theilen und Beschwerden, die sie der Laudbevölkerung verur- 
sachte. Obgleich die Masse des Wildes, namentlich des Schwarz- 
wildes, in Sachsen sehr groß und der Schaden, den es an- 
richtete, jetzt bei der gestiegenen Bodenreultur um vieles fühl- 
barer war als im Mittelalter, so wurde es dennoch durch die 
drückendsten Maßregeln sorgfüältig geschützt. Schäferhunde mußten, 
damit sie die Wildbahn nicht schädigten, Klöppel tragen, die 
Bauernhunde an die Kette gelegt, die Einzäumungen der 
Felder, damit das Wild ungehindert eintreten könne, be- 
seitigt oder wenigstens, damit es sich dabei nicht beschädige, 
aus niedrigen Stecken ohne Spitzen errichtet werden. Ganze 
Dörfer wurden zum Besten der Wildbahnen verlegt, und 
nur die dringendsten Vorstellungen hielten ihn ab, mit 
allen Dorfschaften in der kurfürstlichen Wildfuhr in den Amtern 
Pirna und Königstein ebenso zu verfahren; er ließ sie bestehen 
unter der Bedingung, das alle Zäune, Hecken und Umffrie-. 
digungen der Getreidefelder niedergelegt würden, gestattete jedoch 
hiervon noch Ausnahmen gegen Abschaffung aller Hunde außer 
den Kettenhunden, Bestellung einiger Acker außerhalb der 
Umzäunungen mit Wildhafer und Offenlassung von mindestens 
drei 300 Ellen breiten Wildgängen auf jeder Dorfflur. Daß 
er überhaupt bei aller Jagdleidenschaft gegen die den Unter- 
thauen dadurch aufgebürdeten Lasten nicht unempfindlich war,
	        
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