78 Kurfürst August als Staatswirth.
Gütern angemaßte Bergfreiheit abzuschneiden, die Vertheilung
der Bergwerke in die Amter, was ihn in den Stand setzte,
durch zahlreiche Bergordnungen, theils allgemeinen Inhalts,
theils für die einzelnen Zweige des Bergwesens, z. B. für
die altenberger und annaberger Zinnwerke, für die Eisenwerke
zu Pirna, Königstein und Gießhübel, durch Anstellung zahl-
reicher Bergbeamter, an deren Spitze der Hauptmann der
Erzgebirge stand, sowie durch jährliche Visitationen 1) eine gleich-
mäßigere Behandlung dieses hochwichtigen Wirthschaftszweites
herbeizuführen und dem bisherigen Naubbau zu stenern. Dies
alles unbeschadet des Grundsatzes, daß der Bergbau möglichst
freizugeben sei; während er daher selbst in den verschiedensten
Bergwerken zahlreiche Kuxe übernahm, so daß er deren im
Jahre 1580 nicht weniger als 2822 besaß, bewilligte er, um
anderen die Theilnahme zu erleichtern und aussichtsreiche Zechen
zu erhalten, freigebig Gunaden= und Stollensteuern, wogegen
die früher mit Zuvußen aus landesherrlichen Kassen an hoff-
nungslose Zechen getriebene Verschwendung aufhörte; der Silber=
preis wurde erhöht, der Zehnte vermindert, durch den Erzkauf
sollten diejenigen, welche ihre Erze nicht selbst schmelzen und
mit Nutzen zu gut machen konnten, die Bezahlung derselben
erlangen und dadurch zum Ausharren ermuntert werden, zu
welchem Zwecke außer der kurfürstlichen Hütte zu Freiberg,
Erzhäuser zu Marienberg, Wolkenstein, Annaberg und Schnee-
berg errichtet wurden; endlich erhielten auch die Bergstädte die
Bestätigung und Negulirung ihrer schon früher erlangten Ge-
leitsfreiheit. Nicht minder ließ er sich, unbeirrt durch den
Widerstand, den ihm öfters das am Alten hängende Bergvolk
entgegensetzte, die Vervollkommunng der Technik angelegen sein,
indem er nicht nur die Förderungsmittel verbesserte, Poch-
1) Daraus cutstand 1608 als oberste Verwaltungsstelle für die Berg-
sachen das sogenaunte Berggemach, liber die verschicbenen Bergwerks-
ordnuungen s. Köhler, Versuch einer Auleitung z. d. Nechten u. d.
Verfassung b. d. Bergbaue in Kursachsen (1786), S. 48 fl. Die hierher
gehörigen Verordnungen s. Cod. Aug. II, 118— 186. — 2gl. dazu Falke,
S. 159 f.