Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

78 Kurfürst August als Staatswirth. 
Gütern angemaßte Bergfreiheit abzuschneiden, die Vertheilung 
der Bergwerke in die Amter, was ihn in den Stand setzte, 
durch zahlreiche Bergordnungen, theils allgemeinen Inhalts, 
theils für die einzelnen Zweige des Bergwesens, z. B. für 
die altenberger und annaberger Zinnwerke, für die Eisenwerke 
zu Pirna, Königstein und Gießhübel, durch Anstellung zahl- 
reicher Bergbeamter, an deren Spitze der Hauptmann der 
Erzgebirge stand, sowie durch jährliche Visitationen 1) eine gleich- 
mäßigere Behandlung dieses hochwichtigen Wirthschaftszweites 
herbeizuführen und dem bisherigen Naubbau zu stenern. Dies 
alles unbeschadet des Grundsatzes, daß der Bergbau möglichst 
freizugeben sei; während er daher selbst in den verschiedensten 
Bergwerken zahlreiche Kuxe übernahm, so daß er deren im 
Jahre 1580 nicht weniger als 2822 besaß, bewilligte er, um 
anderen die Theilnahme zu erleichtern und aussichtsreiche Zechen 
zu erhalten, freigebig Gunaden= und Stollensteuern, wogegen 
die früher mit Zuvußen aus landesherrlichen Kassen an hoff- 
nungslose Zechen getriebene Verschwendung aufhörte; der Silber= 
preis wurde erhöht, der Zehnte vermindert, durch den Erzkauf 
sollten diejenigen, welche ihre Erze nicht selbst schmelzen und 
mit Nutzen zu gut machen konnten, die Bezahlung derselben 
erlangen und dadurch zum Ausharren ermuntert werden, zu 
welchem Zwecke außer der kurfürstlichen Hütte zu Freiberg, 
Erzhäuser zu Marienberg, Wolkenstein, Annaberg und Schnee- 
berg errichtet wurden; endlich erhielten auch die Bergstädte die 
Bestätigung und Negulirung ihrer schon früher erlangten Ge- 
leitsfreiheit. Nicht minder ließ er sich, unbeirrt durch den 
Widerstand, den ihm öfters das am Alten hängende Bergvolk 
entgegensetzte, die Vervollkommunng der Technik angelegen sein, 
indem er nicht nur die Förderungsmittel verbesserte, Poch- 
1) Daraus cutstand 1608 als oberste Verwaltungsstelle für die Berg- 
sachen das sogenaunte Berggemach, liber die verschicbenen Bergwerks- 
ordnuungen s. Köhler, Versuch einer Auleitung z. d. Nechten u. d. 
Verfassung b. d. Bergbaue in Kursachsen (1786), S. 48 fl. Die hierher 
gehörigen Verordnungen s. Cod. Aug. II, 118— 186. — 2gl. dazu Falke, 
S. 159 f.
	        
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