235
———.——
oder für Benutzung einer staatlichen Anstalt — Hafengeld,
Schulgeld;
2. Beiträge für Anlagen — z. B. von Straßen —, die dem
Pflichtigen besondern Vorteil bringen;
3. Steuern.
II. 1. Das heutige Steuersystem hat sich im Laufe des
vorigen Jahrhunderts entwickelt. Zu Beginn des letzteren basierten
die Finanzen auf Accise und Konsumtionsabgabe; bei erhöhten
Bedürfnissen wurde von den Bürgern der Schoß erhoben, eine
Vermögenssteuer, nach Selbsteinschätzung unter Geheimhaltung des
Betrages entrichtet. Nach der französischen Zeit wurde daneben
zuerst im Jahre 1814 (S. 1), dann jedes Jahr von neuem ein
„jährliches Steuergesetz“ erlassen, enthaltend eine Grund= und Erbe-
steuer, Erbschaftsabgabe, Gassenreinigungs= und Erleuchtungssteuer,
sowie einige Luxus= und Stempelabgaben. Die Weiterentwicklung
brachte vor allem die Einführung und Ausbildung der allgemeinen
progressiven Einkommensteuer, die allmählich zum Mittelpunkt des
Steuersystems wurde und den Schoß verdrängte. Wichtigste Etappen
der weiteren Geschichte sind:
Gesetz v. 29. Dezember 1847: Einführung eines Einkommen-
schosses;
Gesetz v. 10. Nov. 1862: Aufhebung der Accise, Einführung
einer Umsatzsteuer;
Gesetz v. 17. Dez. 1874 (vorher 19. Febr. 1872): Progressive
Einkommensteuer;
Gesetz v. 27. Mai 1884: Aupfhebung der Umsatzsteuer, dafür
Einführung der Firmensteuer;
1896: Auflösung des jährlichen Steuergesetzes in Einzelgesetze
mit ständigen Steuern;
Gesetz v. 15. Mai 1901: Aufhebung der Verbrauchsabgabe
und des Weggeldes; Zuschlag zur Einkommensteuer, Erhöhung
der Grund= und Gebäudesteuer für die Stadt Bremen.
Der Vermögensschoß ist zuletzt erhoben im Jahre 1876 (S. 113).
Das grundlegende Gesetz, den Vermögensschoß betreffend, vom
13. Juni 1874 (S. 51) ist noch in Geltung, wird aber schwerlich
durch Ausschreibung eines Schosses wieder zur Anwendung kommen.