Full text: Bremisches Staats- und Verwaltungsrecht.

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oder für Benutzung einer staatlichen Anstalt — Hafengeld, 
Schulgeld; 
2. Beiträge für Anlagen — z. B. von Straßen —, die dem 
Pflichtigen besondern Vorteil bringen; 
3. Steuern. 
II. 1. Das heutige Steuersystem hat sich im Laufe des 
vorigen Jahrhunderts entwickelt. Zu Beginn des letzteren basierten 
die Finanzen auf Accise und Konsumtionsabgabe; bei erhöhten 
Bedürfnissen wurde von den Bürgern der Schoß erhoben, eine 
Vermögenssteuer, nach Selbsteinschätzung unter Geheimhaltung des 
Betrages entrichtet. Nach der französischen Zeit wurde daneben 
zuerst im Jahre 1814 (S. 1), dann jedes Jahr von neuem ein 
„jährliches Steuergesetz“ erlassen, enthaltend eine Grund= und Erbe- 
steuer, Erbschaftsabgabe, Gassenreinigungs= und Erleuchtungssteuer, 
sowie einige Luxus= und Stempelabgaben. Die Weiterentwicklung 
brachte vor allem die Einführung und Ausbildung der allgemeinen 
progressiven Einkommensteuer, die allmählich zum Mittelpunkt des 
Steuersystems wurde und den Schoß verdrängte. Wichtigste Etappen 
der weiteren Geschichte sind: 
Gesetz v. 29. Dezember 1847: Einführung eines Einkommen- 
schosses; 
Gesetz v. 10. Nov. 1862: Aufhebung der Accise, Einführung 
einer Umsatzsteuer; 
Gesetz v. 17. Dez. 1874 (vorher 19. Febr. 1872): Progressive 
Einkommensteuer; 
Gesetz v. 27. Mai 1884: Aupfhebung der Umsatzsteuer, dafür 
Einführung der Firmensteuer; 
1896: Auflösung des jährlichen Steuergesetzes in Einzelgesetze 
mit ständigen Steuern; 
Gesetz v. 15. Mai 1901: Aufhebung der Verbrauchsabgabe 
und des Weggeldes; Zuschlag zur Einkommensteuer, Erhöhung 
der Grund= und Gebäudesteuer für die Stadt Bremen. 
Der Vermögensschoß ist zuletzt erhoben im Jahre 1876 (S. 113). 
Das grundlegende Gesetz, den Vermögensschoß betreffend, vom 
13. Juni 1874 (S. 51) ist noch in Geltung, wird aber schwerlich 
durch Ausschreibung eines Schosses wieder zur Anwendung kommen.
	        
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