Object: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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1. Nachdem in Folge der Vereinigung einer größeren Anzahl Ortschaften, welche 
bisher dem 23. und dem 24. Wahlkreise des platten Landes angehörten, mit der Stadt 
Leipzig, die Bevölkerungsziffer dieser beiden Wahlkreise sich erheblich vermindert hat, 
wird der 24. Wahlkreis des platten Landes aufgehoben und es werden die demselben 
jetzt noch angehörigen Ortschaften des vormaligen Gerichtsamtsbezirkes Leipzig II dem 
23. Wahlkreise zugetheilt. 
2. Andererseits wird mit Rücksicht auf das bedeutende Anwachsen der Bevölkerung 
im 10. Wahlkreise des platten Landes, welcher die Ortschaften des vormaligen Gerichts- 
amtsbezirkes Dresden umfaßt, dieser Wahlkreis in zwei Wahlkreise zerlegt, in der Weise, 
daß bei dem einen Wahlkreise, der die Ordnungsnummer 10 beibehält, die Ortschaften 
des bezeichneten vormaligen Gerichtsamtsbezirkes, welche zum Bezirke der Amtshaupt- 
mannschaft Dresden-Altstadt gehören, verbleiben, die übrigen im Bezirke der Amtshaupt- 
mannschaft Dresden-Neustadt gelegenen Ortschaften aber einen neuen Wahlkreis bilden, 
welcher die Ordnungsnummer 24 erhält. 
Die gegenwärtige Verordnung tritt sofort mit deren Bekanntmachung im Dresdner 
Journal in Geltung. Es hat daher auch in den neugebildeten Wahlkreisen Nr. 10 und 
Nr. 24 mit den demnächst stattfindenden Wahlen für die II. Kammer der Stände- 
versammlung eine Ergänzungswahl, beziehentlich die erstmalige regelmäßige Wahl eines 
Abgeordneten stattzufinden. 
Dresden, am 24. August 1891. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Paulig. 
  
  
die Vornahme von Wahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung 
betreffend; 
vom 27. August 1891. 
Zufolge § 115 der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 in Verbindung mit 
Punkt III des zu Abänderung derselben erlassenen Gesetzes vom 3. Dezember 1868 sind 
im laufenden Jahre die Stände des Landes zu einem ordentlichen Landtage einzuberufen 
und deshalb die erforderlichen Ergänzungswahlen für die II. Kammer und zwar in fol- 
genden Wahlkreisen:
	        
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