Full text: Verfassung und Verwaltung der freien Hansestadt Bremen.

32 Zweites Kapitel. Die Organe des Staates. 
für Landwirtschaft wahlberechtigten Bürger 
(unten $ 22); sie wählen 8 Vertreter. 
8. Die achte Klasse bilden die zu keiner anderen 
Klasse gehörenden, im Landgebiete wohnenden 
Bürger; sie wählen 4 Vertreter. 
Wie ersichtlich, liegt der Klasseneinteilung ein 
einheitliches Prinzip nicht zugrunde. Sie sieht teils 
auf die Bildung (1. Klasse), teils auf den Beruf 
(2., 3., 7. Klasse), teils auf den Wohnsitz der Wähler 
(4., 5., 6., 8. Klasse). Diese letzten vier Klassen 
sind die des allgemeinen gleichen Wahlrechts, nur 
wählen die Wähler der Sonderklassen hier nicht noch 
einmal mit. Auf Grund allgemeinen gleichen Wahl- 
rechts werden in jenen Klassen 68 von den 150 Bürger- 
schaftsmitgliedern gewählt; bei diesen Wahlen Spielen 
sich hauptsächlich die politischen Wahlkämpfe ab. 
Zurzeit hat die Sozialdemokratie 16 Vertreter in der 
Bürgerschaft. 
Dieses Wahlsystem besteht in seinen Grundzügen 
seit 1854. Es war ein Kompromiß zwischen der 
Überlieferung der alten Stadtverfassung, unter der 
sich an die Zugehörigkeit zur Gelehrtenklasse oder 
bestimmter Berufe auch die politischen Rechte knüpften 
und der modernen Forderung des allgemeinen Wahl. 
rechts. Die Bedeutung der Abgliederung der Ge. 
lehrten, Kaufleute, Gewerbetreibenden und Landwirte 
in besonderen Wahlklassen mit bestimmten Vertreter. 
stellen für die Gegenwartliegt darin, daß sie eine Gewähr 
gibt, daß in der Bürgerschaft stets in hinreichender 
Zahl jene Berufsstände vertreten sind und Mitglieder, 
deren Fähigkeiten und Erfahrungen eine ersprießliche 
Mitarbeit besonders auch an den Verwaltungsaufgaben 
der Bürgerschaft sichern. Auf die Kritik des jetzt 
viel angefochtenen Wahlsystems ist hier nicht einzu- 
gehen; bei der Beurteilung wird jedenfalls nicht über- 
sehen werden dürfen, daß die besonderen Verhältnisse
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.