Full text: Psychologie der Massen.

118 Drittes Buch. 
Geist und ebenso das Rechtsgefühl der Massen. Angesichts 
der beträchtlichen Anzahl der Angeklagten wird zunächst ent- 
schieden, die Adeligen, Priester, Offiziere, Diener des Königs, 
d. h. alle jene, deren Beruf schon in den Augen eines guten 
Patrioten als Schuldbeweis erscheint, sollen haufienweise ge- 
tötet werden, ohne daB es eines besonderen Urteils bedarf. 
Die übrigen werden nach Aussehen und Ansehen verurteilt 
werden. Nach Befriedigung ihres rudimentären Gewissens kann 
die Masse in legaler Weise an die Abschlachtung gehen und 
jenen Grausamekeitsinstinkten freien Lauf lassen, deren Ursprung 
ich früher zeigte und den die Gesamtheiten stets in hohem Maße 
zu entialten vermögen. Sie verhindern übrigens nicht — es 
ist dies die Regel bei den Massen — die gleichzeitige Offen- 
barung gegensätzlicher Gefühle, so z. B. die Empfindsamkeit, 
die oft ebenso groß ist wie ihre Grausamkeit. 
„Sie haben das ausgedehnte Mitgefühl und die leichte Er- 
regbarkeit des Pariser Handwerkets. In der ‚Abtei‘ vernahm 
ein Föderierter, daß man die Häftlinge seit 26 Stunden ohne 
Wasser gelassen, er wollte durchaus den nachlässigen Pförtner 
töten und hätte dies ohne die Fürbitte der Gefangenen auch 
‘getan. Ist (von ihrem improvisierten Gerichtshof) ein Gefan- 
gener freigesprochen worden, so wird er von Wächtern und 
Henkern, von jedermann umarmt und stürmisch begrüßt.‘“ Dann 
geht es an die Massenabschlachtung der übrigen. Während 
des Blutbades herrscht beständig eine heitere Stimmung. Man 
tanzt und singt um die Leichen, stellt den „Damen“, die glück- 
lich sind, daB sie einen Aristokraten töten sehen, Bänke zur 
Verfügung. Auch geben sie weitere Proben einer besonderen 
Courtoisie zu erkennen. Als ein Henker in der „Abtei‘‘ sich 
beklagt, die etwas weiter sitzenden Damen sähen schlecht, 
und nur einige der Anwesenden hätten das Vergnügen, auf die 
Aristokraten einzuhauen, geben sie die Berechtigung dieser 
Bemerkung zu und bestimmen, man werde die Opfer langsam 
zwischen zwei Reihen von Würgern passieren lassen, die zur 
Verlängerung des Strafgerichts nur mit. dem Säbelrücken hauen
	        
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