Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 119 
kleinen Fahrt, es sei denn dab die Verkehrsunternehmer sich zu einfluß- 
reichen Verbänden zusammenschließen. Im letzteren Falle kann aber leicht 
die Höhe der Preise den Vorteil der erlangten Stetigkeit hinfällig machen. 
Im ganzen zeigt sich also, daß gerade der öffentliche Betrieb des 
Verkehrswesens den besprochenen allgemeinen Anforderungen an die 
Preisgestaltung am ebesten entsprechen kann, und daß im Land- und 
Wasserstrabenverkehr die Zulässigkeit und Durchführung des freien 
Wettbewerbs Abweichungen zur Folge bat. 
8 3. Die masigebenden Umstünde bei der FPreisbemessen9. Von 
erheblicher Bedeutung ist die Frage, welche Umstände bei der Bemessung 
der Frachtsätze vorzugsweise zu berücksichtigen sind, um eine zweck- 
mäbige Gestaltung der Verkehrspreise zu erreichen. Die Frage nach 
der zweckmähbßigen Gestaltung der Verkehrspreise kann von verschiedenen 
Gesichtspunkten aus angefaßt werden. Vom rein erwerbswirtschaftlichen 
Standpunkt aus wird es sich für die Beteiligten dabei nur darum handeln, 
welche Preisgestaltung dem Erwerbsstreben am günstigsten ist. Je mehr 
die Gesamtbedürfnisse im Verkehrswesen zur Anerkennung gelangen, 
desto mehr wird sich die Frage darauf zuspitzen, welche Preisgestaltung 
den Gesamtbedürfnissen am förderlichsten ist. Der Volkswirt muß in 
jedem Falle die Wirkung und Bedeutung der Preisgestaltung auf die 
Gesamtbedürfnisse ins Auge fassen. Von welchem Gesichtspunkt aus 
man aber auch an die Frage herantreten mag, in jedem Falle bleibt zu 
prüfen, an welchen Umstand im einzelnen man sich bei der Preisgestaltnug 
halten soll, welche Rücksicht auf die Selbstkosten, die Entfernung, die 
Schnelligkeit, den Wert der Beförderungsgegenstände usw. zu nehmen ist. 
Nicht selten wird die Ansicht vertreten, daß die Selbstkosten der 
Verkebrsleistungen die beste Grundlage für die Preisberechnung seien. 
Es ist indes leicht einzusehen, daß damit allein keine ausreichende Richt- 
schnur gegeben sein kann. Im geschäftlichen Leben werden überhaupt 
nur ausnahmsweise lediglich die Selbstkosten der Preisforderung zugrunde 
gelegt. Vielmehr wirken alle möglichen Gesichtspunkte bei der Bemessung 
der Preisforderung mit, die mit den Selbstkosten nichts zu tun haben. 
Nur da, wo der Druck des Wettbewerbes daran hindert, noch andere 
Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen, wird die Preisforderung sich 
den Selbstkosten sehr nähern, bisweilen und ausnahmsweise auch da- 
runter bleiben. Gleichwohl sind die Selbstkosten sehr wichtig; denn sie 
ziehen die Grenze, unter die dauernd die Preisforderung nicht herunter- 
gehen kann. Diese Bedeutung haben — allgemein und lehrmäßig ge- 
sprochen — die Selbstkosten auch im Verkehrswesen, und für eine 
öffentliche Verkebrsverwaltung, die durch die Umstände genötigt ist, in 
erster Linie die Gesamtbedürfnisse zu berücksichtigen und unter Verzicht 
auf Reinertrag die Leistungen 8o billig als möglich zu bieten, kann es 
geboten sein, mit ihrer Preishöhe dauernd auf dieser Grenze zu beharren.
	        
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