132 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
Teil der erhöhten Schnelligkeit darauf beruht, daß der Aufentbalt an
den Haltestellen der Eisenbahnen und Dampfschifflinien verkürzt oder
ganz beseitigt wird. Andere Teile der Kosten sind unabhängig von der
Schnelligkeit, 2. B. die Abfertigungskosten, die allgemeinen Verwaltungs-
kosten usf. Noch andere Teile erfahren ganz offensichtlich — auf die
ganze durchfahrene Strecke gerechnet — im Verhältnis eine Abminderung
bei erhöhter Schnelligkeit. Hierher gehört z. B. die Abnutzung der
inneren Räume der Fahrzeuge, die Kosten für das mitzuführende Be-
gleitungspersonal, für Beleuchtung und Heizung der Fahrzeuge usw.,
weil sie bei schnellerer Beförderung im Verhältnis nicht so lange in
Anspruch genommen werden. Gleichzeitig bedeutet die größere Schnellig-
keit auch eine Beschleunigung des Umlaufs der Fahrzeuge, da sich die
Zeit, in der sie durch die eine Beförderung für andere Dienstleistungen
unverwendbar sind, verkürzt, die Fahrzeuge also schneller für neue Dienste
frei werden. Bei Eisenbahnen gilt das auch von den Lokomotiven.
Aus allem ergibt sich, daß die tatsächliche Einforderung höberer
Preise bei gröberer Schnelligkeit nicht lediglich mit erhöhten Selbst-
kosten erklärt werden kann. Vielmehr spricht hier auch die Erwägung
mit, daß die erhöhte Geschwindigkeit in den meisten Fällen der Ver-
kehrsleistung in den Augen ihres Empfängers größeren Wert verleiht.
ihn also williger macht, höhere Preise zu zahlen.
Ganz ähnlich verhält es sich mit der größeren Annehmlichkeit und
Bequemlichkeit im Personenverkehre der Strabenfuhrwerke, Dampfschiffe
und Eisenbahnen. Diese kommt zunächst in der Klasseneinteilung zum
Ausdrucke; für die höheren Klassen sind höhere Preise zu zahlen, zu-
nächst deshalb, weil die größere Annehmlichkeit und Bequemlichkeit
mehr Ausstattungskosten erfordert und gleichzeitig eine ungünstigere Raum-
ausnutzung bedingt, weiter aber auch deshalb, weil sie der Verkehrs-
leistung einen höheren Wert für den Reisenden verschafft. Darüber
hinaus kommt noch dasjenige Mabß von Annehmlichkeit und Be-
qduemlichkeit in Betracht, das außberhalb der gewöhnlichen Klassen--
unterschiede steht. Hier wird der Reisende der ihm gebotenen Leistung
nur dann einen höheren Wert zuerkennen, wenn sie erheblich über den
allgemeinen Durchschnitt hinausgeht. Wenn alle Züge vornehm aus-
gestattete Durchgangswagen mit Wirtschaftsbetrieb oder mit Speise-
wagen usw. führen, wird niemand etwas Besonderes darin erblicken.
Solange diese Voraussetzung aber fehlt, wird der Reisende im allgemeinen
bereit sein, einen höheren Preis zu zahlen, sofern ihm auch weniger
gut ausgestattete Züge mit annähernd gleicher Fahrzeit und in annähernd
ebenso bequemer Zeitlage zur Verfügung stehen. Denn in diesem Falle
zieht er den bequemeren und besser ausgestatteten Zug eben deswegen
vor, weil er auf diese Eigenschaften höheren Wert legt. Ganz anders
wärc es, wenn mit der Einführung besonders gut ausgestatteter Züge