Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 135 
Eine viel umfassendere Berücksichtigung findet die Leistungsfähig 
keit im Güterverkehr, bei dem sie sich im Werte und Preise der Güter 
kund gibt. Auch hier wurden und werden Güter gleichen Gewichbts 
bei gleicher Entfernung mit verschiedenen Preisen belastet. Es sei nur 
an die im Postverkehr sonst übliche besondere Behandlung der „preziösen 
Sachen“, an die Wertklassen der Eisenbahnen, an die früher viel ver- 
breitete, in England auf Kanälen allgemein übliche Wertunterscheidung 
im Land- und Wasserstrabenverkehr erinnert. Die Berücksichtigung des 
Wertes kommt auch heute noch, wenn auch in sehr verschiedenem 
Maßbe, überall im Verkebrswesen vor. Dabei geht man mit voller Uber- 
legung von der Berücksichtigung der Selbstkostenunterschiede ab. 
Ob eine bestimmte Gewichtsmenge aus Getreide oder Eisenwaren 
oder anderen Dingen besteht, hat auf die Selbstkosten der Bahn keinen 
Emfluß, sofern es sich nicht um sperrige Güter oder um solche handelt. 
die ungewöhnliche Vorkehbrungen der Bahnverwaltung erforden. Dak, 
von solchen Ausnahmen abgesehen, höherwertige Waren eine vorsichtigere 
Behandlung erfordern und dadurch die Selbstkosten steigern, läht sich 
nicht allgemein behaupten und ist, falls es wirklich eintritt, nicht von 
der Bedeutung, dabß Unterschiede in den Frachtsätzen für die Mengen- 
und Längeneinheit berechtigt wären. Mit höheren Selbstkosten kann 
man also im allgemeinen eine höhere Fracht für wertvolle Güter nicht 
rechtfertigen. Der Rechtfertigungsgrund liegt vielmehr darin, daß bei 
geringwertigen Gütern der Beförderungspreis viel eher den Punkt er- 
erreicht, von dem an sie nicht mebhr beförderungsfähig sind, als bei 
bochwertigen Gütern. Diese können in der Tat an sich einen höheren 
Beförderungspreis ertragen, weil der Beförderungspreis einen viel ge- 
ringeren Bruchteil des Wertes ausmacht. Geringwertige Güter werden 
durch die Beförderungskosten im Verhältnis viel mehr verteuert, sind 
also auch viel weniger versandfähig. Der gleiche Beförderungspreis mul 
deshalb auf Güter verschiedenen Wertes ganz verschieden einwirken. 
Dieser wichtige Unterschied in der Tragfähigkeit der Güter kann 
nicht überschen werden, am allerwenigsten dann, wenn die Verwaltung 
auf Erzielung von Reinerträgen bedacht sein muß. Dah sie dazu die 
höherwertigen und deshalb tragfähigeren Güter mehr heranzieht, ist er- 
klärlich. Wenn schon die höherwertigen Güter dem Unternehmen 
genügende Beschäftigung und genügenden Ertrag geben, kann ein nicht 
öffentliches Verkehrsunternehmen unter Umständen keinen Anlal haben, 
die geringwertigen Güter durch Preisermäßigung zur Beförderung heran- 
zuziechen. In den meisten Fällen wird aber auch die Erwerbsunter- 
nehmung bestrebt sein müssen, solche geringwertigen Güter zur Be- 
förderung heranzuholen und sie durch Preisermäßigung versandfähiger 
zu machen, weil dadurch eine bessere Ausnutzung der Fahrzeuge und 
damit auch eine Verminderung der Selbstkosten eintritt. Denn die Masse
	        
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