5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen. 139
doch sehr oft zu so geringen Preisunterschieden führen, daß sie im Klein-
verkaufe nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können.
Die Richtung auf Abflachung, auf Vereinheitlichung der Preise tritt
im Verkehrswesen in noch viel höherem Mabe hervor, weil die Gründe,
die dazu führen, viel stärker als im kaufmännischen Verkehr wirken.
Diese Richtung ist freilich nicht zu allen Zeiten gleich wirksam ge-
wesen, und niemals hat sie eine solche Kraft erlangt, als in unserer
Zeit; aber erkennbar ist sie doch auch schon auf früheren Stufen der
Entwickelung. Ganz gefehlt bat sie nur in den Zeiten, in denen der
Verkehr nur dürftig ausgebildet war.
Bei unentwickeltem Verkehr ist es möglich und nötig, für jede
einzelne Verkehrsleistung den Preis besonders festzustellen. Nötig ist es,
weil bei dem geringen Verkehr nicht das, was an der einen Stelle zu
wenig gefordert wird, ausgeglichen werden kann durch höhere Erträg-
nisse an anderen Stellen. Möglich ist es, weil man auf die Berechnung
für jede einzelne Leistung mehr Zeit und Sorgfalt verwenden und auch
für jede die Selbstkosten genauer ermitteln kann. In solchen Zeiten
wird jede Verkehrsleistung für sich besonders behandelt.
Anders wird es, wenn der Verkehr stärker wird. Die Besonderheit
jeder einzelnen Verkehrsleistung kann sich immer weniger geltend
machen, je mehr die Zahl der Verkehrsleistungen im ganzen steigt, je
bäufiger und mit je kürzeren Zwischenräumen die einzelnen Leistungen
einander ablösen. Bei allen Massenbewegungen, gleichviel auf welchem
Gebiete sie stattfinden, treten die Besonderheiten zurück. Bei wachsen-
der Lebhaftigkeit des Verkehrs wird es immer schwieriger, den auf die
einzelnen Leistungen entfallenden Anteil der Selbstkosten genau zu er-
mitteln. Zudem sinken mit der wachsenden Massenhaftigkeit des Ver-
kehrs die Selbstkosten für die einzelne Leistung erheblich. Man verliert
so immer mehr die Grundlagen für eine besondere Behandlung der
einzelnen Verkehrsleistungen. Man ist aber auch auf solche genaue
Abstufung nicht mehr angewiesen. Denn wenn auch wirklich bei einem
Teile der Verkehrsleistungen der gefordete Preis nicht im Einklange
stehen sollte mit den dadurch veranlaßten Kosten, so wird doch der
Ausfall leicht durch andere Gruppen der Verkebrsleistungen ausgeglichen,
bei denen ein verhältnismäßbig zu hoher Preis verlangt und bezahlt wird.
Bei starkem Verkehr würde eine besondere Preisbemessung für jede
einzelne Verkebrsleistung zu einer vollständigen Willkür und Regel-
losigkeit führen, weil man einen festen Boden für die Verteilung aller
Kosten auf die einzelnen Leistungen nicht mehr hat.
Man ist sonach genötigt, auf die besondere Bebandlung zu ver-
zichten. Man hält sich an den groben Durchschnitt, an die Mittelsätze,
die an der Hand der Erfahrung gewonnen werden. Die einzelnen
Verkehrsleistungen werden nicht mehr nach ihrer besonderen Bedeutung