Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

4. Kapitel. Die Preisbildung im Strabenverkebhr. 221 
von den Kraftdroschken und Kraftomnibussen besorgt wird, gilt das 
schon eingangs ausgeführte über die behördliche Preisfestsetzung, da 
diese auch die Fahrten in die Außenbezirke umfaßt. Für die sonstigen 
Kraftwagen, die zur Beförderung von Personen gegen Entgelt bestimmt 
sind, werden die Preise von Fall zu Fall vereinbart und unterliegen der 
Einwirkung des freien Wettbewerbes, soweit dieser nicht durch Ver- 
bandsbildungen eingeschränkt wird. Die vorangegangenen Bemerkungen 
über den Frachtverkehr auf Landstraßen gelten sinngemäß auch für 
den freien Kraftwagenpersonenverkehr auf Landstraben. Zu beachten 
ist dabei, daßb die Selbstkosten durch die hohen Beschaffungs- und Be- 
tiebskosten über das Maß der gewöhnlichen Personenfuhrwerke hinaus 
gesteigert werden. Uberdies ist das Verhältnis zwischen Nutzlast und 
toter Last ungünstig. Zur Beförderung von zwei Personen sind Wagen 
von 550—850 kg Gewicht üblich, zur Beförderung von 4 Personen 
Wagen im Gewicht von 800—1000 kg, zur Beförderung von 6 Personen 
Wagen im Gewicht von 950—1300 kg, und Fahrzeuge, die zu be- 
sonders schneller Fahrt oder zur Uberwindung starker Steigungen fäbig 
sein sollen, zeigen oft noch ein viel größberes Gewicht. Daraus erklären 
Sich die schon erwähnten hbohen Kraftwagenfahrpreise im freien Verkehr. 
Bei einem Satze von 70 Pf. bis 1 M. für 1 km, wie er z. B. von Ber- 
liner Unternehmern für weitere Fahrten angewendet wird, kommen recht 
hohe Gesamtpreise heraus. In Berlin werden u. a. angeboten Kraft- 
wagenfahrten einschl. Rückfahrt bis Potsdam je nach dem Wege zu 
45 und 60 M. für den Wagen, nach den bei Berlin belegenen Pferde- 
rennplätzen bei Karlshorst und Hoppegarten zu 50, 60 und 70 M., nach 
Oranienburg (80 km) zu 80 M., nach Kloster Lehnin (120 km), Freien- 
walde (120 km), Scharmützelsee (130 km) zu je 85 M. usw. Das sind 
Halbtagsfahrten. Tagesfahrten sind noch teurer und werden u. a. angeboten 
mit 110 M. für 140 km, mit 120 M. für 170 km, mit 140 M. für 190 km, 
mit 170 M. kür 240 km, mit 220 M. kür 300 km, mit 250 M. für 360 km. 
Zweitägige Fahrten von 320 bis 560 km kosten 240 bis 400 M. usw. 
Das bält natürlich den Kreis der Benutzer für weitere Fahrten in 
engen Grenzen. Dab später mit geringeren Kosten und Preisen wird 
gerechnet werden können, darf man aber annehmen, und das wird der Aus- 
breitung des Landstraßenpersonenverkehrs in Kraftwagen Vorschub leisten. 
Ein Teil des Personenverkehrs auf Landstraben wird durch Post- 
linien vermittelt. Hier tritt an die Stelle der sonst üblichen Verein- 
barung von Fall zu Fall eine einseitige und auf der betr. Strecke für 
jeden Benutzer der Fahrpost verbindliche Festsetzung des Beförderungs- 
preises durch die Postverwaltung. Auch bei den regelmäbßigen Kraft- 
wagenlinien und elektrischen geleislosen Bahnen sind die Preise durch 
bestimmte Tarife geregelt und der Vereinbarung von Fall zu Fall entzogen.
	        
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