Metadata: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

1. Kapitel. Begriff, Arten und Hilfsmittel. 227 
wicbtige Gruppe herausgehoben diejenigen, welche einen ganzen Erdteil 
überqueren; man nennt sie auch wohl „Erdballinien“. Auch dabei 
handelt es sich nicht um einen grundsätzlichen Unterschied. 
Die Hauptbahnen sind auf großen und schnellen Verkehr ein- 
gerichtet und bedürfen desbalb eines besonders widerstandsfähigen 
Unter- und Oberbaues, starker Lokomotiven, einer Spurweite, die mit 
derjenigen aller übrigen Hauptschienenwege des Landes und, wenn mög- 
lich, auch der benachbarten Länder übereinstimmt, mehrerer Schienen- 
stränge usw. Sie erscheinen als die wichtigsten Verkehrsadern, die so- 
wohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch in bezug auf die Landes- 
verteidigung von größtem Einflusse sind. Die blendenden Wirkungen, 
durch welche die Eisenbahnen eine Zeit lang den Sinn für andere 
Verkehrswege erkalten lieben, sind gerade bei diesen naturgemäß 
zuerst ausgebauten — Fernbahnen zutage getreten. 
Weniger blendend, aber doch von hober wirtschaftlicher Bedeutung 
sind die Nebenbahnen oder Ergänzungsbahnen (Sekundärbahnen, Bahnen 
zweiter Ordnung). Sie bringen die einzelnen Landesteile mit dem Haupt- 
bahnnetz oder auch mit den wichtigen Wasserstraßen in Verbindung. 
Ihre Hauptaufgabe ist also die seitliche Ergänzung der großen, durch-- 
gehenden Schienenwege. Da sie nicht in erster Linie für den Groß- und 
Schnellverkehr bestimmt sind, so ist ihre ganze Ausrüstung in der Regel 
einfacher gebalten, als die der Hauptbahnen. In manchen Fällen ist 
sogar davon Abstand genommen, einen unmittelbaren Ubergang der Fahr- 
zenge auf die Hauptverkehrsadern zu ermöglichen durch Einhaltung der 
regelmähigen Spurweite; denn ein Teil der Nebenbahnen ist mit schmaler 
Spur gebaut. Wenn sich für diese Nebenbahnen in den amtlichen Sprach- 
gebrauch die Bezeichnung „Bahnen von untergeordneter Bedeutung“ ein- 
gebürgert hatte, so sollte damit kein Urteil über ihren wirtschaftlichen Wert, 
gefällt, sondern nur ausgesprochen werden, daß der durchgehende und 
insbesondere der internationale Verkehr auf ihnen nicht bewegt werden 
soll. Innerhalb dieser Gruppe bestehen mancherlei Gradunterschiede, 
die sich aber nicht zum Ausgangspunkte wissenschaftlicher Unter- 
scheidungen eignen. 
Eine dritte Gruppe von Bahnen dient vorwiegend der Vermittelung 
des Verkehrs zwischen den Städten und ihrer näheren Umgegend, also 
dem Nahverkehr. Sie werden desbalb auch Nah-, Nachbarschafts- oder 
Vizinalbahnen, auch wohl Tertiärbahnen, Bahnen unterster Ordnung 
genannt. Das preubische Gesetz vom 28. Juli 1892 hat dafür den recht 
brauchbaren Namen „Kleinbahnen“ eingeführt; denn der Klein- und 
Nahverkehr im engeren Bezirk ist es, dem diese Bahnen zu dienen 
haben. Diese Kleinbahnen sind meist von einfacher Beschaffenheit und 
Ausrüstung, da bei ihnen weniger ein besonders schneller, als ein be- 
sonders billiger Beförderungsweg angestrebt wird. In der Regel sind sie 
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