228 III. Abschuitt. Der Eisenbahnverkehr.
schmalspurig, mit leichten Wagen und Lokomotiven, einfachen Weichen,
Bahnhbofs- und Haltestellenanlagen, olt auch nur mit Ausweichestellen
und ohne besondere Bahnhofsanlagen, mit geringem Personal, einfachen
Betriebskormen usw. ausgestattet. Ein besonderer Bahnkörper fehlt
häufig; vielmehr werden die Schienen meist auf den Strabenkörper der
Landstraben verlegt. Aus diesem Grunde heißben sie wohl auch „Strabßen-
bahnen“, ein Ausdruck freilich, der gewöhnlich in anderem Sinne ge-
braucht und besser durch die Bezeichnung „Straben-Kleinbahnen“ ersetzt
wird. Die Kleinbahnen stellen die letzten und feinsten Verästelungen
des Schienennetzes dar, sie schlängeln sich durch das Gelände je nach
der Lage der Wirtschaftsstätten, der Wohnstätten usw. Sie sind mebr
als jede andere Bahn in der Lage, auch die kleinen und kleinsten Orte
mit einer — den Landstraben gegenüber — sehr billigen Beförderungs-
gelegenheit zu versorgen. Sie können bis tief in die Städte hinein-
geführt werden; sie können an jeder beliebigen Stelle halten und so den
Markt- und Personenverkehr zwischen der Stadt und ihrem näheren Um-
kreise wesentlich erleichtern. Die Kleinbahnen zeigen an sich mancherlei
Abstufungen. Manche rücken den Nebenbahnen nahe an Bedeutung,
Beschaffenheit und Ausrüstung und werden deshalb als „Nebenbahn-
ähnliche Kleinbahnen“ bezeichnet.
Der Begriff der Kleinbahnen wird in den verschiedenen Ländern
ungleich ausgelegt. In Preuben gelten als Kleinbahnen die dem öffent-
lichen Verkehr dienenden Eisenbahnen, welche „wegen ihrer geringen
Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr dem Gesetz über die
Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 nicht unterliegen“.
Insbesondere sind nach dem Gesetze vom 28. Juli 1892 Kleinbahnen
„der Regel nach solche Bahnen, welche hauptsächlich den örtlichen
Verkehr innerhalb eines Gemeindebezirks oder benachbarter Gemeinde-
bezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiven be-
trieben werden“. Hiernach müssen in Preubßen rechtlich den Kleinbahnen
auch die Ortsbahnen (innerstädtischen Bahnen) zugerechnet werden, die
häufig als eine besondere vierte Gruppe ausgeschieden wurden.
Ein Teil der innerstädtischen Verkehrswege wird mit dem Namen
„Strabenbahnen“ im engeren Sinne bezeichnet, weil sie auf den Straben-
körper verlegt sind. Diese Strabenbahnen stellen gewissermabßen einen
Omnibusverkehr dar, der sich auf Schienen bewegt. Güterbeförderung
findet bei ihnen nicht statt, auch werden in der Regel nur einzelne oder
wenige mit einander verbundene Wagen, nicht ganze Wagenzüge be-
fördert. Die neueste Entwickelung hat bei den innerstädtischen Straben-
bahnen die Elektrizität als Triebkraft zur Herrschaft gebracht, und das
hat vielfach zu einem Ausgreifen der Strabenbahnlinien auf die nähere
Umgebung geführt, also die Eigenart reiner Ortsbahnen verwischt. Ein
anderer Teil der innerstädtischen Bahnen kommt in seiner Ausrüstung