Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

2. Kapitel. Die Entwickelung der Eisenbahnen. 259 
wesentlichen vollendet war, zeigt das deutsche Bahnnetz folgende Ent- 
wickelung: 1835: 6 km, 1840: 548,9 km, 1850: 6044,3 km, 1860: 
11 632,7 km, 1970: 19575 km, 1880: 33 838 km; die späteren Zablen sind 
1890: 42 869 km, 1900;: 51391 km, 1909:60 089 km (11,1 km auf 100 qkm). 
In OÖOsterreich, wo schon in den 20 er Jahren der Bau gröberer 
Pferdebahnen begonnen hatte, ging man 1836 zum Lokomotivbahnbau 
durch Aktiengesellschaften über. Seit den 40 er Jahren setzte der Staats- 
bahnbau ein, der bald das Ubergewicht erlangte, aber seit 1854 unter 
Verkauf der Staatsbahnen wieder dem Privatbahnbau weichen mubte. 
Seit 1880 kam von neuem das Staatsbahnwesen zur Anerkennung. Die 
Länge der Eisenbahnen Csterreichs-Ungarns war 1810: 144 km, 1850: 
1579 km, 1860: 4543 km, 1870: 9598 km, 1880: 18 512 km, 1890: 
27015 km, 1900: 36883 km, 1909 43717 km (6,5 km auf 100 qkm). 
Frankreich begann in den 20 er Jahren zunächst mit der Herstellung 
kleinerer Bahnen für Pferdebetrieb. Gegen die Lokomotivbahnen, die 
ThERS für eine „englische Narrheit“ erklärte, verhielt man sich anfangs 
ablehend. Durch das Gesetz vom 27. Juni 1833 wurde der Regierung 
ein Kredit von 500000 Frs. zu Studien über ein Eisenbahnnetz be- 
willigt. Das corps des ponts et chaussées, mit diesen Studien betraut, 
entwarf ein solches Netz mit dem Mittelpunkte Paris, von wo aus die 
Bahnen nach den verschiedenen Richtungen hin ausgingen. An die Aus- 
führung des Netzes trat man aber noch nicht heran, weil man über die 
Frage, ob der Staat oder Gesellschaften die Bahnen bauen sollten, nicht 
einig wurde. Nur kleinere Linien, zuerst die Luftdruckbahn Paris— 
St. Germain, wurden genehmigt. Zu einem umfassenden Eingreifen der 
Erwerbstätigkeit kam es nicht. Erst 1838 wurden einige größere Gesell- 
schaften genehmigt, ohne aber bei dem Mibßtrauen der Bevölkerung das 
Kapital zusammenbringen zu können. Seit 1810 griff desbalb die Regierung 
zur Unterstützung größerer Gesellschaften, zuerst bei der Bahn Paris— 
Orleans. Durch das Gesetz vom 11. November 1842 wurde die Her- 
stellung des großen Netzes in die Wege geleitet auf der Grundlage, dab 
der Staat unter Beihilfe der Departements und Gemeinden den Unterbau 
und die Hochbauten herstellte, während die Privatgesellschaften den Ober- 
bau und die Betriebsmittel beschafften und den Betrieb übernahmen. Von 
1814—18147 wurden nun mehrere wichtige Linien begonnen und andere 
genehmigt. Das Jahr 1848 brachte auch hier eine Erschütterung, sodabß 
die Regierung verschiedene Linien in Zwangsverwaltung nehmen und 
andere auf Staatskosten fertig bauen mußte. Seit 1852 gelang es 
NarolEoN III., durch Verlängerung der Genehmigungsdauer und durch 
planmäßige Zinsengewähr den wieder erwachenden Unternehmungsgeist 
für das Eisenbahnwesen fruchtbar zu machen. Gleichzeitig begünstigte 
er die Verschmelzung der vielen kleineren Gesellschaften. 1859 befand 
sich das Bahnnetz in der Hand von 6 großben Gesellschaften (Nordbahn, 
17“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.