Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

302 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr. 
rechnung mit fremden Eisenbahnen über die gegenseitige Benutzung 
der Wagen, auf Beschaffung und Abnahme von neuen Materialien und 
Fahrzeugen, auf die Bauüberwachung der letzteren, auf die Verwendung 
der Altmaterialien, auf Vorbereitung von Musterentwürfen und allge- 
meinen Anordnungen des Ministers der öffentlichen Arbeiten usw. 
Ebenfalls unmittelbar dem Minister unterstellt sind die Eisenbahn-- 
direktionen, die als Provinzial-(MittelBebörden die Verwaltung aller 
Eisenbahnstrecken ihres Bezirks zu führen und Beschwerden gegen 
Verfügungen und Anordnungen der Vorstände der Amter und Bau- 
abteilungen zu entscheiden haben. Es sind 21 Direktionen vorhanden, 
nämlich in Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Cöln, Danzig, Elberfeld, 
Erfurt, Essen a. d. Rubr, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hannover, Kassel, 
Kattowitz, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Mainz (seit 1897), Münster 
i. W., Posen, Saarbrücken, Stettin. 
Jede Direktion besteht aus einem Präsidenten, der vom König er- 
nannt wird, zwei ständigen Vertretern des Präsidenten (Oberregierungsrat 
und Oberbaurat) und der nötigen Anzahl von sonstigen Mitgliedern. Die 
beiden ständigen Vertreter können mit Genebmigung des Ministers beauf- 
tragt werden, den Präsidenten auch bei seiner Anwesenheit in bestimmten 
Angelegenheiten zu vertreten. In einigen bestimmten Fällen ent- 
scheiden — ebenso wie das Eisenbahnzentralamt — die Direktionen als 
Kollegien nach unbedingter Stimmenmehrheit, wobei die Stimme des 
Präsidenten im Falle der Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Im 
übrigen ist der Präsident der Direktion (und des Eisenbahnzentralamtes) 
zur Erledigung befugt. 
Die Bildung besonderer Abteilungen ist dem Minister vorbehalten. 
Auf jede Direktion entfallen im Durchschnitt 1895: 16 und 1910: 20 Mit- 
glieder. Im ganzen waren 1895;: 324 und 1910: 421 Mitglieder bei den 
Direktionen vorhanden. 
Die Präsidenten der Direktionen und des Eisenbahnzentralamtes 
können einzelnen Mitgliedern gewisse Geschäfte ein für allemal zur selbst- 
ständigen Erledigung übertragen. 
Den Direktionen sind für die Ausführung und Uberwachung des 
örtlichen Dienstes die „Amter“, früber „Inspektionen“ genannt, unter- 
stellt worden. Außerdem können für die Leitung der Neubauausführungen 
besondere Bauabteilungen errichtet werden. Im ganzen waren nach 
den amtlichen Berichten über die Ergebnisse des Betriebes der preubi- 
schen Staatseisenbahnen am 31. März 1895 — abgesehen von den Bau- 
abteilungen, die für Ausführung von Neubauten nach Bedarf errichtet 
wurden — 484 und Ende 1903, nachdem inzwischen die Telegrapben- 
inspektionen weggefallen waren, 506 Amter vorhanden. Für 1910 sind 
582 Amter angegeben, und zwar
	        
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