20 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
Für den Personenverkehr im Innern der groben Orte und in ihrer
nächsten Umgebung kommen teilweise die an das Eisenbahnnetz an-
gegliederten Stadt-, Vorort- und Ringbahnen, weiter und vor allem aber
die eigentlichen Strabßenbahnen und die Hoch- und Untergrundbahnen
neben den verschiedenen Formen der eigentlichen Strabenfuhrwerke
in Betracht, während die Wasserwege in manchen Orten sehr zurück-
treten. An sich hat der Dampfer- und Kraftbootbetrieb für den Orts-
personenverkehr manche Vorzüge, die ihn z. B. in Hamburg, in Paris
usw. zu einem regelmäbßigen Personenverkehrsmittel haben heranwachsen
lassen. In einer so verkehrslebhaften Stadt wie Berlin dagegen wird
dieses Mittel nur im Verkehr mit der Umgebung, aber nicht im inneren
Ortsverkehr verwendet. Die geringe Verzweigungsfähigkeit der Wasser--
läufe erweist sich beim inneren Personenverkehr als ein grohes Hmmder-
nis. Auch die Stadt-, Ring- und Vorortbahnen können nur in engen
Grenzen verzweigt werden, weil die vorhandene Gliederung und Anlage
des Ortes hier Grenzen zieht; die Anlage ist überdies teuer. Weiter können
die Hoch- und Untergrundbahnen in der Verzweigung gehen, die sich
überdies durch die Möglichkeit des Schnellbetriebs auszeichnen und den
übrigen Verkehr nicht, wie die Strabenbahnen, stören, aber sehr hohe
Anlagekosten erfordern. Die elektrischen Straßenbahnen können noch
in stärkerem Umfange verzweigt werden, zumal sie schon in der üblichen
Form der Reibungsbahnen mehr als doppelt so hohe Steigungen über-
winden können, als die gewöhnlichen Eisenbahnen. Die Anlagekosten
der Strabenbahnen sind erklärlicherweise hoch, aber die Massenhaftig-
keit ihres Verkehrs ermöglicht doch- billige, weitgehend vereinheitlichte
Fahrpreise. Sie sind aber für den sonstigen Strabenverkehr oft ein
empfindliches, nicht selten gefährliches Hindernis. Die Strabenbahnen
werden ergänzt durch feste Omnibus- und Kraftomnibuslinien, die den
Vorzug haben, daß sie nicht wie die vorhergenannten Arten an Geleise
gebunden sind und wegen des Wegfalls der Anlagekosten für die
Fahrbahn billigere Preise stellen können. Bestimmte Haltestellen sind
bei den Omnibuslinien an sich weniger nötig als bei den vorher genannten
Eisenbahnarten, haben sich aber doch vielfach als vorteilbaft erwiesen.
Sie verhindern bei den Omnibuslinien keineswegs das Aufsteigen und
Absteigen während der Fahrt, eine Eigentümlichkeit, die — wenn auch
mit viel gröheren Gefahren — zum Teil noch bei den Strabenbahnen
vorliegt, während Stadt-, Vorort-, Ring-, Hoch- und Untergrundbahnen
nur an den Haltestellen betreten oder verlassen werden können.
Alle die vorgenannten örtlichen Personenbeförderungsmittel sind an
ihre Linien gebunden, scheiden also von vornherein aus für denjenigen
inneren Personenverkehr, welcher sich auf die von den festen Linien
nicht berübrten Punkte richtet. Hier treten die zu freiester Bewegung
fähigen und stets verfügbaren Strabenfahrzeuge, Droschken, Kraftwagen,