346 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
Zonentarif hat für den Nahverkehr drei Zonen (1—10, 11—15 und 16
bis 20 km) und für den 20 km übersteigenden Fernverkehr 16 Zonen,
deren erste von 21—27 km und deren 2. von 28—40 km geht. Die
Zonen steigen alsdann zunächst um je 15, in der 12. und 13. Zone
um je 25 km; die 14. Zone umfaßt 75 km (von 226—300 km), die
15. Zone 100 km (von 301—400 km) und die 16. Zone alle Entfermnungen
über 400 km. Der Fahrpreis ist in der ersten Fernzone für die drei
Klassen bei Schnellzügen 1,80 Kronen, 1,20 Kronen und 0,70 Kronen
und bei Personenzügen 1,50 Kronen, 1 Krone und 0,60 Kronen. In der
13. Zone (201—225 km) sind die Preise für Schnellzüge 21 Kronen,
14 Kronen und 8,60 Kronen und für Personenzüge 16,20 Kronen, 10,80
Kronen und 7 Kronen, in der 16. Zone (über 400 km) für Schnellzüge
30, 20 und 12 Kronen, für Personenzüge 24, 16 und 10 Kronen. Reisen
von über 400 km kommen indessen selten vor.
Der russische Zonentarif in seiner jetzigen Gestalt schaltet zunächst
160 Werst aus, die nach den Grundsätzen des Entfernungstarifs (Einheits-
Satz einschl. Steuer 0,015 Rubel für die III. Klasse) behandelt werden.
Von 161—300 Werst steigt der Fahrpreis um je 0,10 Rubel für je 10 Werst.
Von 301 Werst an beginnt der eigentliche Zonentarif, der nur den Fern-
verkehr erfaßbt. Die beiden ersten Fernzonen umfassen je 100 Werst,
die dritte 210 Werst, die vierte 280 Werst, die fünfte 520 Werst, die
sechste 1350 Werst, die siebente 150 Werst (von 2861 bis 3010 Werst).
In der ersten Fernzone steigt der Preis für je 25 Werst um je 0,25
Rubel, dagegen in der zweiten für je 25 Werst, in der druten für je
30 Werst, in der vierten für je 35 Werst, in der fünften für je 10 Werst,
in der sechsten für je 45 Werst, in der siebenten für je 50 Werst um
Je 0,20 Rubel. Für 3010 Werst (zu je 1.067 km) ist der Preis 17,80
Rubel. Alle diese Sätze gelten für die dritte Klasse; für die zweite Klasse
wird das 1½ fache, für die erste Klasse das 2½ fache der Fahrpreise
der dritten Klasse erhoben. Der russische Tarif ist also eine eigenartige
Verbindung von Entfernungs-, Staffel- und Zonentarif, Der italienische
Tarif schließt sich dem insofern an, als er bis 150 km ein einkacher
Entfernungstarif (Kilometertarif) ist und dann erst in einen Zonentarif
übergeht. Der österreichische Personentarif hat 1 Hauptzonen: bis
150 km, 151—300 km, 301—600 km, über 600 km, deren Einheitssätze
sich ermäbßigen; innerhalb jeder Zone wird der’ Fahrpreis nur für
je 10 km berechnet, sodal die Entfernungsunterschiede von je
1—10 km im Fahrpreise nicht ausgedrückt werden. Im Grunde ist der
österreichische Tarif also ein Staffeltarif mit einer 10 kilometrigen Ent-
fernungseinbeit. Der schwedische Tarif hat für Jjede Zone denselben
Fahrpreis (50, 30 und 20 Ore für die 3 Klassen ohne die nach der
Entfernung nicht abgestuften Schnellzugzuschläge), wendet aber diesen
Einheitssatz auf Zonen von wachsender Größe an, nämlich zunächst auf