Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

5. Kapitel. Das Tarifwesen. 347 
12 Zonen von je 8 km, dann auf 12 Zonen von je 9 km, kerner auf 
12 Zonen von je 10 km usw. 
Die eigentliche Zonentarifform an sich mit ihrer weitgehenden 
Auberachtlassung der Entfernungsunterschiede im Gesamtfahrpreise kann 
auch für den Personenverkehr nicht als die gerechteste Tarifform gelten, 
wenn man auch in den bestehenden hierher gehörigen Tarifen die Nach- 
teile zu mildern gesucht hat. Wenn diese Tarife — wie es tatsächlich 
der Fall ist — zugleich eine wesentliche Verbilligung des Fern- 
verkehrs bezwecken und erreichen, so ist dieses Ziel jedenfalls auch 
bei staffelförmiger Tarifbildung ohne die Form des Zonentarifs zu er- 
reichen. 
Von einem Einbeitstarife kann im Personenverkehr nicht die Rede 
sein. Auch der Nahverkehr, so sehr er wegen seiner Massenhaftigkeit 
auf möglichst einfache Tarifform bindrängt, bat sich eines solchen Vor- 
gehens enthalten. Ein Einheitstarif findet sich nur im inneren Straben- 
bahnverkehr von Städten. Aber soweit der Verkehr einen bestimmten 
Umkreis überschreitet, bat man auch beim Strabenbahnverkehr den 
Einheitstarif aufgegeben und sich dem Zonentarife zugewandt. Er bat 
auch im innerstädtischen Schnellbahnverkehr (Hoch- und Untergrund- 
bahnverkehr) die herrschende Stellung. 
Im Fernverkehr die Ermäßigung der Fahrkosten anzustreben, ist 
nach dem gesagten an sich berechtigt, da gerade hier die Eisenbahnen 
zu sehr an den einmal gewäblten Sätzen festgehalten haben. Insbeson- 
dere ist dabei auf Ermäbßigungen für die breiten Volksschichten zu 
achten, deren Leistungsfähigkeit am geringsten ist. und deren Bedürf- 
nissen heutzutage die Verbilligung nicht nur des Nab.-, sondern auch des 
Fernverkehrs entspricht. Allerdings darf dabei nicht überschen werden, 
daßb dadurch die schon vorbandene unrubige und nach den groben 
Städten drüngende Beweglichkeit der breiten Volksschichten noch eine 
weitere Stütze erhält, womit gewisse Nachteile verbunden sind, und daß 
eine zu weit gehende Ermäßigung der Personentarife, die ohnebin für 
die Ertragsfähigkeit der Bahnen fast durchweg an Bedeutung sehr 
zurückstehen, die weitere und dringend erwünschte Verbilligung der 
Gütertarife beeinträchtigen kann. Auch mit starker Verbilligung der 
Personentarife werden nicht alle die Gründe beseitigt, die zu der 
schlechten Wagenausnutzung und zu dem ungünstigen Verbältnis zwischen 
Nutzlast und toter Last führen. Man muß deshalb erwägen, ob nicht 
noch auf andere Weise als durch die Tarifermäßigung die Wagenaus- 
nutzung gesteigert werden kann. In dieser Beziehung kommt nach der 
allgemeinen Annahme vorzugsweise eine Verminderung der Zabl der 
Personenwagenklassen in Betracht. 
Die Beseitigung jeden Klassenunterschiedes läht sich allerdings für 
die längeren Strecken nicht wohl ermöglichen. Bei den inneren Straben-
	        
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