Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

356 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr. 
bezeichnen sind. Die Binnenseen, entweder großbe Ausweitungen von 
Flußläufen oder selbständige, mitunter als Mündungsgebiet von Flüssen 
dienende Wasseransammlungen, entbehren einer unmittelbaren Verbin- 
dung mit dem offenen Meere. Bei mancben fehlt auch eine mittelbare 
Verbindung ganz, bei anderen wird sie durch die von ihnen ausgehenden 
oder durch sie hindurch strömenden Flußläufe bewirkt. Dadurch unter- 
scheiden sie sich von denjenigen Teilen der Meere, die zum gröbten 
Teil vom Festlande umschlossen sind, aber durch kurze Meerengen 
mit den Weltmeeren in unmittelbarer Verbindung stehen, wie z. B. 
Mittelländisches Meer, Ostsee usw. Man könnte die letzteren, wenn 
man sie überhaupt als besondere Gruppen gelten lassen will, als 
Binnenmeere, zum Unterschied von den in Rede stehenden Binnen- 
Seen, bezeichnen. 
Zu den Binnenwasserwegen gehören weiter die nur flöhbaren und 
Vor allem die schiffbaren Flüsse und Ströme. Als schiffbar gelten nur 
Wasserstraßen, die mit Schiffen von wenigstens 10 t Ladung befahren 
werden können. Die Flüsse und Ströme können von Natur schiffbar 
sein, ohne dab die Menschenhand zur Erhöhung ihrer Schiffbarkeit bei- 
Zutragen braucht. Sie können weiter zwar von Natur schiffbar, aber 
der Verbesserung durch Menschenhand bedürftig sein, um ihre Schiff- 
barkeit entweder zu erhöhen oder aufrecht zu erhalten. Sie können 
endlich von Natur gar nicht oder nur in ganz geringem Mabe schiffbar 
sein und deshalb ihre Brauchbarkeit für den öffentlichen Verkehr ausschließ 
lich oder zum allergrößten Teil dem menschlichen Eingreifen verdanken. 
Vollständig fehlen kann heute das menschliche Eingreifen in die 
Flußläufe sehr selten, weil die Flüsse die aus den oberen Gebieten 
mitgerissenen Sand-, Stein- und dgl.-Mengen in den unteren Flußgebieten, 
wo die Strömung weniger stark ist, abzulagern pflegen und dadurch 
den tiefergehenden Fahrzeugen Hindernisse bereiten. Derartige Hinder- 
nisse müssen durch Baggerungen beseitigt werden, wenn nicht die Schiff- 
barkeit nach und nach vermindert werden soll. 
Darüber binaus ist aber bei vielen der natürlichen Wasserläufe ein 
starkes Eingreikfen des Menschen nötig, um eine den Verkehrsbedürf- 
nissen entsprechende Fahrbahn in dem Flusse zu schaffen. Bei diesen 
weitergehenden Arbeiten unterscheidet man Regulierung und Kanalisierung 
und spricht deshalb von regulierten und von kanalisierten Flüssen und 
Strömen, zwei Arten der Binnenwasserstraben, die sehr verschieden von- 
einander sind. 
Die Regulierung sucht, ohne den Abfluß des Wassers zu unter- 
brechen, das Wasser in möglichst gleichmäßigem Gefälle abzuführen. 
Durch künstliche Quer- und Längswerke, Uferdeckungen, Grundschwellen 
usw. werden bei der Flubregulierung die Hindernisse aus dem Wege 
geräumt, die den gleichmähigen Wasserabfluß bhindern.
	        
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