Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

1. Kapitel. Begriff und Arten der Wasserwege und Fabhrzeuge. 357 
Bei der Kanalisierung wird durch Einbau von Wehren der Flub 
in bestimmte Abteilungen zerlegt, sodaß der freie Ablauf des Wassers 
unterbrochen wird. Der Fluß wird so gewissermabßen in eine Reiben- 
folge von Fahrbecken geteilt, von denen jedes für sich schiffbar ist. 
Die Höhenunterschiede zwischen je zwei aneinander stobenden Abteilungen 
müssen durch Schleusen, Schiffsdurchlässe und andere künstliche Ver- 
anstaltungen überwunden werden. 
Die kanalisierten Flüsse leiten über zu den eigentlichen Kanälen, 
der letzten Art der Binnenwasserstraben. Kanäle sind künstlich in 
die Erde gegrabene Wasserläufe. Der wesentliche Unterschied gegen- 
über den kanalisierten und regulierten Flüssen liegt darin, daß der 
Kanal sich nicht in einem natürlichen, wenn auch verbesserten FluBß- 
bett bewegt, sondern daß sein Bett lediglich durch Menschenhand 
hergestellt ist, in das dann auf irgend eine Weise das nötige Wasser 
hineingeschafft oder geleitet wird. Nach dem Zwecke der Kanäle kann 
man Bewässerungs-, Entwässerungs-, Flöß-, Trift- und Schiffahrtskanäle 
unterscheiden. Die Flößhkanäle dienen zum linableiten von Flößen, die 
Triftkanäle zum Hinabtreibenlassen von Baumstämmen und dgl. Beide 
haben also gewisse Verkehrsleistungen zu vollbringen, aber so geringen 
Umfanges, daß sie hier außer Acht bleiben können. Der Schiffbarkeit 
entbehren sie durchaus. Demnach sind hier nur die Schiffahrtskanäle 
zu berücksichtigen, also die künstlich hergestellten Schiffahrtsstraben 
ohne natürliches Bett. Ubrigens kommt es oft vor, dabß mit der 
Schaffung der Schiffahrtsstraße auch Be- oder Entwässerungszwecke 
verfolgt werden. 
Die Schiffahrtskanäle können entweder mehrere Fluhgebiete unter 
Uberwindung der sie trennenden Wasserscheide miteinander verbinden 
und heißen dann Kanäle mit Scheitelstrecken, oder neben einem Flubß- 
laufe herlaufen und werden alsdann Seitenkanäle („Lateralkanäle") 
genannt. Die Seitenkanäle werden namentlich da angewandt, wo eine 
Flubßstrecke aus irgend welchen Gründen nicht reguliert oder Kkanalisiert 
werden kann, aber doch ein Bedürfnis besteht, eine der Flubrichtung 
entsprechende Schiffahrtsstrabe zu besitzen. Dazu treten die Stich- 
kanäle, die lediglich dazu dienen, einen Ort, der seitlich von einer 
natürlichen oder künstlichen Wasserstraße abliegt, mit dieser zu ver- 
binden. 
Mit dem Namen Kanal bezeichnet man auch die künstlichen Ein- 
grabungen in Landengen, welche zwei Meere trennen (Suezkanal, Kanal 
von Korinth, Panama- und Nikaraguakanal usw.). 
Dient der Kanal dazu, der Seeschiffahrt ein tieferes Eindringen 
in das Binnenland zu ermöglichen, so spricht man von Seckanälen. Die 
Seekanäle sind nichts anderes als künstliche Verlängerungen der Meeres- 
straßen. Wird diese Verlängerung durch Vertiefung des unteren Strom-
	        
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