Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

358 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr. 
laufes bewirkt, so liegt ein Kanal im eigentlichen Sinne des Wortes nicht 
vor, obwohl man auch hier häufig von Seekanälen redet. 
Bei den Kanälen unterscheidet man auch wobl Haupt- und Neben- 
kanäle; die ersteren gelten als dem Fernverkehr, die zweiten als dem 
Nahverkehr vorzugsweise dienend. In Frankreich hat dementsprechend 
das Gesetz vom 5. August 1879 „lignes principales“ und „lignes secon- 
daires“ unterschieden. Man kann auch in manchen Fällen von Orts# 
kanälen sprechen, die nur innerhalb eines Ortes verlaufen und vorzugs- 
weise dem örtlichen Verkehr dienen. Indessen tritt eine wirkliche Beschrün- 
kung auf den Nah- oder Ortsverkehr nur ausnahmsweise ein. Handelt 
es Ssich bei den Orts- und Nebenkanälen um leistungsfähige Wege, so 
dienen sie stets auch der Vermittelung des Verkehrs von und nach 
weiteren Gebieten. Noch weniger ist bei den Flüssen und Strömen 
eine solche Abstufung durchführbar, so sehr sie auch offt gleich- 
Zeitig dem Orts- und Nahverkehr für Personen und Güter dienstbar 
gemacht sind. 
5 2. 446## der Falsrzenge. Die Fahrzeuge, die den Verkehr auf 
Wasserstraben vermitteln, scheiden sich in zwei sehr ungleiche Gruppen. 
zwischen denen einige Mischformen vorkommen. Die eine um fabßt solche 
Fahrzeuge, die in der Regel nicht zur dauernden Aufnahme von Beför- 
derungsgegenständen dienen, sondern nur vorübergehend zu dem Zwecke 
gebildet werden, ihre eigenen Bestandteile und die nötigen Begleit- 
mannschaften zu befördern. Hierher gehören die Flöbe, die durch Ver- 
bindung einer Anzahl nebeneinander liegender Balken oder Baumstämme 
oder Bretter hergestellt werden. Sie bilden keinen Hoblraum, sondern 
nur eine Fläche und haben in der Regel nur den Zweck, diese Balken, 
Baumstämme oder Bretter selbst — nötigenfalls mit den dazu erforder- 
lichen Begleitmannschaften — aus dem oberen Flubßgebiet in das untere 
zu führen. Da die Flöhe oft lange Reisen zurückzulegen haben, sind 
Sie nicht selten mit Unterkunftsräumen für die Begleitmannschaften ver- 
sehen. Die bewegende Kraft ist in den meisten Fällen die Strömung 
des Wassers, die nur wenig durch Ruder oder Hakenstangen, also durch 
menschliche Kraft ergänzt wird. In groben Flüssen werden oft Flöhe 
von großber Ausdehnung benutzt oder mehrere kleinere Flöße zu gemein- 
samer Fahrt verbunden. In solchen Fällen werden auch wohl Segel 
benutzt, obwohl sie wegen der großben Ausdehnung der Flöße den Wind 
schlechter ausnutzen, als bei Schiffen. Neuerdings werden die groben 
Flöße auf den Strömen nicht selten durch Dampfer geschleppt. Das 
beschleunigt und erleichtert die Fahrt zu Tal und ermöglicht auch eine 
Fahrt zu Berg, die aber nur auf Flüssen mit mähigem Gefälle und auch 
hier nur selten vorkommt. Der durch solche Flöße vermittelte Verkehr 
ist die Flößerei mit verbundenen Hölzern (oder „Flohfahrt“ oder 
„Zimmerflölßerei“) im Gegensatze zu der Trift (Drift), Holzflößerei oder
	        
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