2. Kapitel. Entwickelungsgang. 369
erkennen lassen. Die Wirksamkeit des 1869 gegründeten Vereins zur
Hebung der Fluß- und Kanalschiffahrt (später Zentralverein für deutsche
Binnenschiffahbrt) balf den Boden ebenfalls vorbereiten. So wandte
sich denn die Aufmerksamkeit und Betätigung wieder mehr den
Kanälen und den Wasserstraßen überhaupt zu. Das Wasserstrabennetz
in Ostpreußen und in der Mark Brandenburg wurde verbessert, der
Main bis Frankfurt a. M. und andere Flubßstrecken kanalisiert, mehrere
neue Kanalstrecken in Angriff genommen. Im letzten Jahrzehnt des
. Jahrhunderts wurden an der Oder großbe Arbeiten durchgeführt, der
Dortmund-Ems-Kanal und der Elbe-Trave-Kanal vollendet. Bis 1900
Wwar, wenn man den in den 90er Jahren fertiggestellten Kaiser-Wilhelm-
Kanal (Seekanal) mit rechnet, das Netz der Schiffahrtskanäle in Deutsch-
land auf über 1800 km gesteigert, wovon über ein Viertel seit 1871
entstanden war. Dabei ist besonders wichtig, daß nicht nur der Bau
neuer, sondern auch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit vorhandener
Kanäle eifrig gepflegt wurde.
Durch diese Tätigkeit waren Elbe, Oder und Weichsel schon mitein-
ander in Verbindung gebracht, also ein ostelbisches Wasserstrabennetz
geschaffen, das nur noch mancher Verbesserungen und Ergänzungen im
einzelnen bedarf. Westlich von der Elbe fehlt die schiffbare Verbindung
der Stromgebiete von Rhein, Ems, Weser und Elbe. Erst durch eine
Kanalverbindung zwischen diesen Gebieten („Mittellandkanalt) würde
Deutschland ein wirkliches Wasserstrabennetz erhalten, das durch Ka-
nalisierung der Mosel mit dem französischen Wasserstrabennetze, durch
Verbesserung des Donau-Main-(Ludwigs-) Kanals und durch Ausbau des
Donau-Moldau-Elbe-Kanals und des Donau-Oder-Kanals mit dem Donau-
gebiet in Verbindung gebracht werden würde. Durch das preubßische
Ges. vom 1. April 1905 ist noch nicht der Mittellandkanal im vorstehenden
Sinne, sondern ein Schiffahrtskanal vom Rhein bis zur Weser vorgesebhen,
der aber durch einen Anschlußkanal von Bückeburg aus bis Hannover fort-
gesetzt und durch Kanalisierung der Lippe und verschiedene Anschlul
strecken ergänzt werden soll. Für diese Arbeiten sind 250 ¼ Mill. M.
vorgesehen. Zugleich ist die Schaffung eines Grobschiffahrtsweges von
Berlin nach Stettin (43 Mill. M.), die Verbesserung der Warthe von der
Netzemündung bis Posen und der Wasserstrabe zwischen Oder und
Weichsel (21,175 Mill. M.) und die Kanalisierung der Oder von der
Mündung der Glatzer Neiße bis Breslau mit mehreren Ergänzungsar-
beiten (19,65 Mill. M.) angeordnet. Im ganzen sind sonach 334 575,000 M.
für die Verbesserung des preubischen Wasserstrabennetzes vorgesehen,
Jedenfalls ein guter Schritt vorwärts auf dem Wege zum vollständigen
Ausbau eines deutschen Wasserstrabennetzes, auf das in den verschiedenen
Teilen des Reichs hingearbeitet wird. Der Masurische Kanal, der durch
das Gesetz vom 14. Mai 1908 genehmigt ist und die Masurischen Seen
VAN DER BoRGuT, Verkehrswosen. 2. Aull. 24