Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

2. Kapitel. Entwickelungsgang. 369 
erkennen lassen. Die Wirksamkeit des 1869 gegründeten Vereins zur 
Hebung der Fluß- und Kanalschiffahrt (später Zentralverein für deutsche 
Binnenschiffahbrt) balf den Boden ebenfalls vorbereiten. So wandte 
sich denn die Aufmerksamkeit und Betätigung wieder mehr den 
Kanälen und den Wasserstraßen überhaupt zu. Das Wasserstrabennetz 
in Ostpreußen und in der Mark Brandenburg wurde verbessert, der 
Main bis Frankfurt a. M. und andere Flubßstrecken kanalisiert, mehrere 
neue Kanalstrecken in Angriff genommen. Im letzten Jahrzehnt des 
. Jahrhunderts wurden an der Oder großbe Arbeiten durchgeführt, der 
Dortmund-Ems-Kanal und der Elbe-Trave-Kanal vollendet. Bis 1900 
Wwar, wenn man den in den 90er Jahren fertiggestellten Kaiser-Wilhelm- 
Kanal (Seekanal) mit rechnet, das Netz der Schiffahrtskanäle in Deutsch- 
land auf über 1800 km gesteigert, wovon über ein Viertel seit 1871 
entstanden war. Dabei ist besonders wichtig, daß nicht nur der Bau 
neuer, sondern auch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit vorhandener 
Kanäle eifrig gepflegt wurde. 
Durch diese Tätigkeit waren Elbe, Oder und Weichsel schon mitein- 
ander in Verbindung gebracht, also ein ostelbisches Wasserstrabennetz 
geschaffen, das nur noch mancher Verbesserungen und Ergänzungen im 
einzelnen bedarf. Westlich von der Elbe fehlt die schiffbare Verbindung 
der Stromgebiete von Rhein, Ems, Weser und Elbe. Erst durch eine 
Kanalverbindung zwischen diesen Gebieten („Mittellandkanalt) würde 
Deutschland ein wirkliches Wasserstrabennetz erhalten, das durch Ka- 
nalisierung der Mosel mit dem französischen Wasserstrabennetze, durch 
Verbesserung des Donau-Main-(Ludwigs-) Kanals und durch Ausbau des 
Donau-Moldau-Elbe-Kanals und des Donau-Oder-Kanals mit dem Donau- 
gebiet in Verbindung gebracht werden würde. Durch das preubßische 
Ges. vom 1. April 1905 ist noch nicht der Mittellandkanal im vorstehenden 
Sinne, sondern ein Schiffahrtskanal vom Rhein bis zur Weser vorgesebhen, 
der aber durch einen Anschlußkanal von Bückeburg aus bis Hannover fort- 
gesetzt und durch Kanalisierung der Lippe und verschiedene Anschlul 
strecken ergänzt werden soll. Für diese Arbeiten sind 250 ¼ Mill. M. 
vorgesehen. Zugleich ist die Schaffung eines Grobschiffahrtsweges von 
Berlin nach Stettin (43 Mill. M.), die Verbesserung der Warthe von der 
Netzemündung bis Posen und der Wasserstrabe zwischen Oder und 
Weichsel (21,175 Mill. M.) und die Kanalisierung der Oder von der 
Mündung der Glatzer Neiße bis Breslau mit mehreren Ergänzungsar- 
beiten (19,65 Mill. M.) angeordnet. Im ganzen sind sonach 334 575,000 M. 
für die Verbesserung des preubischen Wasserstrabennetzes vorgesehen, 
Jedenfalls ein guter Schritt vorwärts auf dem Wege zum vollständigen 
Ausbau eines deutschen Wasserstrabennetzes, auf das in den verschiedenen 
Teilen des Reichs hingearbeitet wird. Der Masurische Kanal, der durch 
das Gesetz vom 14. Mai 1908 genehmigt ist und die Masurischen Seen 
VAN DER BoRGuT, Verkehrswosen. 2. Aull. 24
	        
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