Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

432 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr. 
Frankreich hat viel bescheidenere Abmessungen in seinen neueren 
Kanalbauten und - umbauten: 10 m Sohblenbreite, 16 m Wasserspiegel- 
breite, 2 m Wassertiefe, 38,5 m nutzbare Schleusenlänge, 2,5 m Schleusen- 
tiefe auf den Drempeln, 5,2 m Breite in den Schleusenbäuptern; das 
ermöglicht Normalschiffe von 38,5 m Länge, 5 m Breite, 1,85 m Tauch- 
tiefe und nahezu 300 t Tragfähigkeit. 
Auch bei Schaffung eines Netzes mit gleichen Abmessungen sind 
regulierte und kanalisierte Flüsse und Kanäle Verkehrswege von un- 
gleicher Verkehrsgüte. Der freie Flußlauf wird nicht, wie der kanali- 
Sierte Fluß und der Kanal, durch Schleusen und andere Anlagen zur 
UUberwindung von Höbenunterschieden unterbrochen, ist also auch nicht 
mit den Aufenthalten und Störungen belastet wie diese. Oberdies 
gestattet der freie Flußlauf in der Regel eine freiere Wahl in bezug auf 
die Steigerung der Schiffsgröße, in bezug auf die Verwendung mechani- 
scher Triebkraft und in bezug auf deren Benutzung zur Steigerung der 
Fahrgeschwindigkeit. Kanäle sind darin durch ihr engeres Bette und 
ihren OQuerschnitt und durch die Schleusenabmessungen in bestimmte 
Grenzen gebannt. Auch auf kanalisierten Flüssen ziehen die Schleusen- 
abmessungen der Schiffsgröße bestimmte Schranken, wenn auch in bezug 
auf mechanische Kräfte ein weiterer Spielraum als auf den Kanälen 
besteht. Die Fahrgeschwindigkeit kann auf kanalisierten Flüssen in der 
einzelnen Staustufe in der Regel größer sein, als auf den engeren 
Kanälen, wird aber bei dem Ubergange von einer Staustufe zur anderen 
durch den dann unvermeidlichen Aufenthalt sehr beeinträchtigt, und 
deshalb gebt die Reisegeschwindigkeit im ganzen doch nicht wesentlich 
über die der Kanäle hinans. In bezug auf die Wintersperre sind die 
Kanäle und auch die kanalisierten Flüsse wegen der geringeren Wasser- 
bewegung in den einzelnen Staustufen schlechter daran als die freien 
Flußläufe. Frost und Eisgang unterbrechen durchschnittlich den Rhein- 
verkehr an 17, den Elbeverkehr an 63, den Oderverkehr an 78, den 
Weichselverkehr an 101 Tagen. Für Kanäle wird von SvarnEn (Hand- 
wörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Aufl., Bd. V., S. 761) im Rhein- 
gebiet nur auf 11 Monate, im Elbegebiet auf 10 Monate, im Odergebiet 
auf 9 Monate, im Weichselgebiet auf nur 8½ Monate Betriebszeit 
gerechnet, was immerhin noch viel mehr ist als in den nördlicheren 
Gebieten Europas, Amerikas und Asiens, wo zum Teil die Betriebszeit 
auf wenige Monate beschränkt ist. 
Die Kanäle und kanalisierten Flüsse sind den freien Flullläufen 
aber in manchen Beziebungen überlegen. Ist ihre Eissperre auch 
länger, so bleiben sie doch von den Störungen fast ganz frei, die durch 
Hochwasser oder Wassermangel auf den freien Flüssen hervorgerufen 
werden und die Schiffahrt entweder ganz unterbrechen oder zu geringer 
Ausnutzung der Ladefähigkeit zwingen. Diese Störungen wechseln
	        
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