522 V. Abschnitt. Der Luftverkehrr.
schiffe erfordern, weil sie von der Möglichkeit der Gasfüllung abhängig
sind, besondere Vorkehrungen zur Nachführung des Füllgases. Sie
sind auch mehr als die an Eigengeschwindigkeit und an Fahr-
geschwindigkeit überlegenen Flugzeuge von Wind und Wetter abbängig.
Dagegen eignen sie sich mehr zu Dauerleistungen als die Flugzeuge.
wenn auch weitere Fortschritte in dieser Beziehung erwünscht und
erreichbar sind. Die älteren Formen des freischwebenden Kugelballons
und die Fesselballons sind durch die neuesten Fortschritte keineswegs
für die Heeresverwaltung entbebrlich geworden.
Die gegebene und natürliche Aufgabe der Luftfahrzeuge im Kriege
ist der Aufklärungs-, Erkundungs- und Uberwachungsdienst sowie die
Nachrichtenbeförderung. Die volle Leistungsfühigkeit der Luftschiffe
für solche Aufgaben würde erreicht sein, wenn es möglich wäre, die
Schiffe nicht nur mit Vorrichtungen zum Empfange, sondern auch zum
Geben drahtloser elektrischer Nachrichten auszurüsten. Das erstere ge-
schieht bereits, das zweite macht noch Schwierigkeiten, weil die
beim Nachrichtengeben auftretenden starken elektrischen Funken das
Schiff geführden. Neuerdings scheinen Wege gefunden zu sein, auch
dieser Schwierigkeit zu begegnen. So lange und soweit das nicht der
Fall ist, muß man sich zum Nachrichtengeben anderer Mittel, z. B. der
Flaggen, der Lichtzeichen, der Brieftauben usw., bedienen. Die Flug-
zeuge mit Vorrichtungen dieser Art auszurüsten, ist bei deren geringem
Umfange nur in sehr engen Grenzen möglich, und die Ausrüstung mit
Einrichtungen zum Empfange und zum Geben drahtloser elektrischer
Nachrichten kommt m. W. für Flugzeuge nicht — oder wenigstens
noch nicht — in Betracht. In solchen Dingen haben die Lenkluftschiffe
die gröhere Bedeutung.
Der Aufklärungs- und Erkundungsdienst der Luftfahrzeuge ist über See
zu gröheren Leistungen fähig als über lLand. Aus der Unebenbeit des
Landes, aus seiner Bedeckung mit Wäldern, aus der häufig geringeren
Durchsichtigkeit der Luftschichten über dem Lande ergeben sich
Schwierigkeiten, die meist niedrigen und zudem absichtlich möglichst
unauffällig gestalteten Beobachtungsgegenstände zu erfassen. Luftfahr-
zeuge haben deshalb über dem Lande in der Regel ein viel engeres
Beobachtungsgebiet als über dem Meere, wo alle jene Hindernisse und
Erschwerungen wegfallen, und wo auch ein großer Teil der Beobach-
tungsgegenstände schon wegen seiner Rauchentwicklung leichter be-
merkbar ist. Für einen Seekrieg dürften die Luftfahrzeuge eine ein-
schneidende Bedeutung gewinnen. Für den Landkrieg werden sie die
Aufklärungsarbeit durch andere Mittel schwerlich überflüssig machen
können.
Dabß die Lichtbildkunst beim Aufklärungsdienste der Luftfahrzeuge
wichtige Dienste leisten kann. ist längst erkannt, und auch diese Seite