fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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der Finanzen erlassene Verordnung vom 31 sten December 1857 in dieser Maaße modificirt 
werden. 
Anlangend den weiteren Antrag auf Revision der bestehenden Stempelgesetzgebung, so wird 
seiner Zeit deshalb Einleitung getroffen werden. 
5) Wir werden die, auf Anlaß der Beschwerde des Stadtraths zu Zwickau wegen der Zin- 
senvergütung für Landentschädigungsgelder zu Straßenbauzwecken, von den getreuen Ständen 
in der Schrift vom 2ten dieses Monats gestellten Anträge in weitere Erwägung ziehen und 
demnächst darauf geeignete Entschließung fassen. 
6) Die in den, mittelst ständischer Schrift vom Öten dieses Monats an Unsere Regierung 
abgegebenen, die Herstellung einer Chemnitz-Annaberger Eisenbahnverbindung betreffenden Pe- 
titionen kund gegebenen Wünsche werden, dem Antrage der getreuen Stände entsprechend, den 
Gegenstand näherer Erwägung bilden, über deren Ergebniß der nächsten Ständeversammlung 
Mittheilung zugehen wird. 
7) Die in Folge der Petitionen des Abgeordneten Heyn und mehrerer Ortsrichter des 
Gerichtsamtsbezirks Chemnitz durch die ständische Schrift vom 1 Oten Juli dieses Jahres an 
Uns gebrachten Anträge wegen Vorlegung eines Gesetzes, durch welches den Ortsrichtern die 
ihnen bisher gesetzlich obliegende unentgeldliche Receptur von Gefällen für Pfarrer und Schul- 
lehrer entnommen und Bestimmung getroffen werde, daß die Einhebung in anderer geeig- 
neter Weise für die Berechtigten erfolge, sowie wegen möglichster Erleichterung der Ablösung 
solcher Abgaben, wo sie von den Berechtigten oder von den Verpflichteten gewünscht wird, werden 
Wir in Erwägung ziehen lassen. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohlbeigethan 
und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt aufzu- 
nehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel 
bedrucken lassen. 
Dresden, am 1 Oten August 1858. 
Johann. 
Dr. Ferdinand von Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Bernhard von Rabenhorst. 
Johann Heinrich August Behr. 
Dr. Johann Paul von Falkenstein. 
  
  
Letzte Absendung: am 1 2ten August 1858.
	        
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