4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentl. Gewalt gegenüber dem Luftverkehrswesen. 535
zurückhalten. Der Reiz der Luftreise in den großen Lenkschiffen wird
als so groß angesehen, daß sich viele diesen Genuß zu verschaffen
suchen und verschaffen, wenn ihre Geldverhältnisse es ihnen ermög-
lichen. Auch andere neuere Verkehrsmittel, pamentlich die Kraftwagen,
waren anfangs nur besonders zahlungsfähigen Kreisen zugängig, sind
aber inzwischen zu einem allgemeinen Verkehrsmittel geworden, dessen
sich auch weniger gut gestellte Kreise bedlenen. Es liegt kein Grund
vor, eine ähnliche Entwickelung beim Luftverkehr für ausgeschlossen
zu halten, um so mehr, als bereits neuerdings Preisermähigungen ein-
getreten sind. Für die Abendfahrten der Parsevalschiffe über Berlin
und Umgegend ist kürzlich der Preis von 200 M. auf 100 M. für eine
Person herabgesetzt worden. Daß für längere Luftreisen bei weiterer
Emwickelung des Verkehrs der Preis für einen Personenkilometer im
Durchschnitt unter den Preis der Eisenbahnfahrten erster Klasse sinken,
könnte, ist nicht zu erwarten; daß er aber dem Preise nahe kommen
Kder hinter ihm zurückbleiben kann, den beim Droschken- und Kraft-
wagenverkehr der großben Städte eine alleinfahrende Person für 1 km
ausgeben mutß, erscheint nicht ausgeschlossen. Immerbin werden nicbt
die wirtschaftlich schwächsten Schichten an einem ausgedehnten Luft-
verkehre beteiligt sein.
Unternehmungen für regelmäßige Fahrten mit Luftschiffen sind in
Deutschland 1910 entstanden, die „Deutsche Luftschiffahrts-Aktien-
Gesellschaft“ zu Frankfurt a. M. (3 Mill. M. Aktienkapital) und die „Luft-
verkehrs-Gesellschaft m. b. H.“ in Berlin (Anfangs 40 000 M., jetzt
OO M. Grundkapital). Die Frankfurter Gesellschaft betreibt den
Verkehr mit Zeppelinschiffen. In ihrem Dienst stand die „Deutschland“,
die am 28. Juni 1910 im Teutoburger Walde zerstört wurde, und von
ihr wird jetzt der schon umfangreiche Betrieb der „Schwaben“ und der
Victoria Luise“ durchgeführt. Fahrkarten zu den regelmähigen Fahrten
werden von den Vertretungen der Hamburg-Amerika-Linie ausgegeben.
Die „Luftverkehrs-Gesellschaft“ zu Berlin führt ihre ebenfalls schon häufigen
und reichlich benutzten Fahrten mit Parsevalschiffen durch. Das Schiff
„P. L. VI“ hat sich dabei als sehr leistungsfähig erwiesen.
4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem
Luftverkehrswesen.
1. öffentlieher Betrieb und üfsfentliche Förderung des Luft-
verkehrs. Die bisherige Entwickelung des Luftverkehrs weist durchaus
auf den Betrieb durch nichtöffentliche Unternehmungen bin. Das gilt
nicht nur von den Flugzeugen, die wegen ihrer geringen Beschaffungs-
kosten in der Hand mittlerer Betriebe lebensfähig sein können, sondern
auch von den Luftschiffen, deren Verwertung zu Verkehrszwecken grohe