Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

5. Kapitel. Die Preisbildung im Luftverkehr. 543 
5. Kapitel. Die Preisbildung im Luftverkehr. 
Wie schon erwähnt, sind die Preise für Luftfahrten noch hocb. 
Die Abendfahrten der Parsevalluftschiffe über Berlin und Umgegend 
kosteten für die Person und Fahrt bis vor kurzem 200 M., neuerdings 
100 M. Die „Schwaben“ machte 1911 von Baden-Baden aus Rund- 
fahrten von etwa zweistündiger Dauer zum Preise von 200 M. für den 
Platz. Die Fernfahrten dieses Fahrzeugs von Baden-Baden aus kosteten 
für jeden Platz: Hin- und 
nach einfache Fahrt Rückfahm 
Frankfurt a. M. 250 M. 400 M. 
Mannheim 200 „ 350 „ 
Landau 200 „ 350 „ 
Für die Uberführungsfahrt der „Schwaben“ nach Düsseldorf im 
Oktober 1911 war der Fahrpreis auf 500 M., für die Rundfahrten von 
Düsseldorf und Frankfurt a. M. aus in zZweistündiger Dauer auf 200 M. 
festgesetzt usw. Bei der Beteiligung der „Sch waben“ und der „Victoria 
Luise“ am Oberrheinischen Zuverlässigkeitsfluge (16.—21. Mai 1912) 
bewegten sich die Preise zwischen 100 und 250 M. 
Man rechnet für längere Fahrten in Fachkreisen jetzt noch mit 
Preisen von 0,60 bis 1 M. auf 1 Person für 1 km Luftreise, begründet 
aber diese hohen Sätze mit den einstweilen noch hohen Selbstkosten, die 
naturgemäh auch hier in der Regel die zulässige unterste Grenze der 
Fahrpreise bilden müssen. Sie zu unterschreiten, liegt für die Erwerbs- 
unternehmungen, die sich dem Luftverkehr widmen, schlechterdings 
kein Grund vor. Im Gegenteil, sie müssen ihre Preise über dieser 
Grenze halten. Aber auch der etwaige öffentliche Luftverkehrsbetrieb würde 
auf mehr als die bloße Eigenkostendeckung bedacht sein müssen. Denn 
um Massenverkehrsmittel, die eine wesentliche Grundlage der allgemeinen 
volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind, handelt es sich hier nicht, 
die Gründe fehlen also, die bei anderen Verkehrsmitteln die Preis- 
gestaltung des öffentlichen Betriebs unter Umständen stark beeinflussen 
können. Der etwaige öffentliche Luftverkehrsbetrieb wird von vorn- 
herein und mit Recht als auf Reimnertrag gerichtet zu verwalten sein. 
Die Selbstkosten des Luftverkehrs umfassen sowobl eigentliche 
Fabr-(Beförderungs-) Kosten als auch allgemeine, von der Länge der 
Strecke unabhängige Kosten. Die allgemeinen Kosten umfassen die 
Verzinsung und Tilgung des Anschaffungswerts der Fabrzeuge und 
der Luftschiffhallen und ähnlicher Einrichtungen, die Gehälter der 
Leitung und der Arbeitskräfte der Luftschiffballen, die Gehälter für Fahr- 
zeugführer und -mannschaften, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsmög- 
lichkeit nötig sind, allgemeine Kosten für Raummiete, Versicherungen, 
Steuern, kaufmännische und Betriebsverwaltung usw. Diese Kosten
	        
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