Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

1. Kapitel. Begriff, Arten, Hilfsmittel und Bedentung. 563 
Schweden, Norwegen, Bulgaricen, Rumänien, Britisch-Indien. In Deutsch- 
land werden überdies die Postanweisungen und Geldbeträge dem Emp- 
fänger in die Wohnung bestellt und zwar ohne Beschränkung. was sonst 
nur noch in wenigen Ländern der Fall ist, so in Osterreich-Ungarn, 
Rumänien, in der Schweiz und neuerdings auch in Britisch-Indien, ferner 
in Frankreich und ltalien für denjenigen Teil der Postanweisungen, 
welcher nach dem deutschen Verfahren behandelt wird. Dänemark und 
Schweden stellen nur bei einem Teil der Postanweisungen zu. In 
anderen Ländern, die bei UCbermittelung der Postanweisungen das deutsche 
Verfahren anwenden, z. B. in den Niederlanden, in Luxemburg, Nor- 
wegen, in Portugal für den in Frage kommenden Teil der Post- 
anweisungen, ist es Regel, daß zwar die Postanweisung zugestellt, aber- 
nunmehr der Empfänger genötigt wird, das Geld bei der Postanstalt 
abzuheben. Durch das in Deutschland befolgte Verfahren bat sich der 
Postanweisungsverkehr hier zu einer sehr wertvollen Erleichterung des 
ganzen Zahlungsverkehrs entwickelt. Wenn anderswo die Einrichtungen 
zum Teil noch weniger vollkommen sind, so ist doch auch dort der 
Postanweisungsverkehr zu erheblicher Bedeutung angewachsen. Nur 
vereinzelt, z. B. in Paraguay und Spanien, fehlt der Postanweisungs- 
verkehr. In Spanien wird er aber schon beabsichtigt. 
In einer Reihe von Ländern — England, Frankreich, Italien, 
Belgien, Holland, Luxzemburg, den Vereinigten Staaten von Amerika, 
Japan, Britisch-Südafrika, Britisch-Indien, Ceylon, Australien, Neuseeland 
— besteht noch die besondere Einrichtung der Postnoten oder Postbons 
(postal orders, bons de poste), die auf bestimmte kleine Nennbeträge 
lauten und statt baren Geldes an den Empfänger verschickt werden. 
Dieser kann sie sich in bestimmter Frist (meist 3 Monate) auszahlen 
lassen. Die Einrichtung ist zuerst in England (1880) angewendet worden. 
Die Aufgabe ist die Erleichterung kleinerer Zahlungen. 
In ltalien ist auch ein förmlicher Reisekredit durch die Post ein- 
geführt. Gegen Einzahlung einer bestimmten Summe bei einer Provinzial- 
postdirektion erhält man ein Kreditbuch (titolo postale di credito), auf 
Grund dessen man unterwegs bei den Postanstalten beliebige Beträge 
bis zur Erschöpfung des Guthabens abheben kann. Der Höchstbetrag 
der gesamten einzuzahlenden Summe ist 5000 Frs., der Höchstbetrag 
der Einzelabhebung ist 1000 Frs. Die Einrichtung ist an sich vorteil- 
haft, findet aber doch nicht viel Anklang. Wie weit dabei die Höhe 
der Gebühren mitwirkt, läßt sich nicht klar erkennen. 
Auch der Postanweisungsverkehr ist im inneren Verkehr — von 
Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Uruguay abgeschen — an be- 
stimmte Höchstgrenzen gebunden und auch im Verkehr des Welt- 
postvereins auf 1000 Frs. beschränkt. Eine dementsprechende Grenze 
haben verschiedene Länder auch für den inneren Verkehr angewandt, 
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