1. Kapitel. Begriff, Arten, Hilfsmittel und Bedentung. 565
besonders grobß. Der durchschnittliche Wertbetrag auf 1 Postanweisung
war 1908 in Rubßland 203,72 Frs., in Italien 86,20 Frs., in Deutschland
73,87 Frs., in Ungarn 57,29 Frs., in Österreich 51,32 Frs-. in Frank-
reich 45,74 Frs., in den Vereinigten Staaten von Amerika 44,71 Frs.,
in Grobbritannien 17,92 Frs.
Aus dem Postanweisungsverkehr hat sich in einigen Ländern der
Postscheck- und Uberweisungsverkehr entwickelt; er hat die Aufgabe,
die Kosten des immer mehr zunehmenden Geldverkehrs zwischen den
einzelnen Sonderwirtschaften zu vermindern und gleichzeitig die Nach-
teile einzuschränken, die daraus entstehen, daß durch diesen Verkehr
bedeutende Bargeldmengen dem inneren und dem internationalen Geld-
markt entzogen werden. Das Wesen der Einrichtung besteht darin, daß
der Teilnehmer an diesem Verkehr einen gröberen Betrag einzablt
und diesen gegebenenfalls durch weitere Einzahlungen ergänzt oder ver-
stärkt, und daß er nun aus diesem Guthaben entweder Uberweisungen
auf andere Guthaben oder durch Scheck bare Auszahlungen vornehmen
läbt. Dabei muß eine bestimmte Stammeinlage während der Dauer des
Verhältnisses stets zurückbleiben. Ein solcher Postscheck- und Uber-
weisungsverkehr ist in Osterreich 1883, in Ungarn 1889, in der Schweiz
1906 eingeführt worden. Er besteht jetzt auch in Japan und seit
1. Januar 1909 in Deutschland (auf Grund der Postscheckordnung vom
6. November 1908.) Im einzelnen ist der Verkehr verschieden geordnet.
In Österreich, Ungarn und Japan steht er in engem Zusammenhange
mit dem Postsparkassendienste. Die Stammeinlage ist in Japan 20 Tens,
in der Schweiz 100 Frs., in OÖsterreich und Ungarn 100 Kronen, in
Deutschland 100 M. Die Guthaben werden in Japan mit 3,6 v. H.,
in Österreich und Ungarn mit 2 v. H., in der Schweiz mit 1,8 v. H.
verzinst. In Deutschland werden sie nicht verzinst. In Osterreich und
Ungarn besteht nur je 1 Postscheckamt (Wien, Budapest), in der
Schweiz 22, in Deutschland 13 (davon 9 im Reichspostgebiet, 3 in
Bayern, 1 in Württemberg.) In Japan werden die Postschecks bei der
Kasse der Postsparkasse in Tokio ausgezahlt. Die Gebühren sind sehr
ungleich. Die bloßen Uberweisungen sind in der Schweiz gebübrenfrei;
in Deutschland ist dafür eine niedrige Gebühr vorgesehen.
Zwischen Deutschland, Osterreicb, Ungarn und der Schweiz ist
vom 1. Februar 1910 ab ein internationaler Postgiroverkehr in Wirk-
samkeit, der jedem Postscheckkontoinhaber in einem dieser Staaten die
Uberweisung auf die Konten bei den Postscheckämtern in den übrigen
beteiligten Staaten ermöglicht. Ein entsprechender Uberweisungsverkehr
ist seit dem 1. November 1910 ermöglicht zwischen den deutschen Post-
scheckkonteninhabern und den Inhabern von Konten bei der belgischen
Nationalbank oder bei einer belgischen Privatbank, die bei der belgischen
Nationalbank ein Konto hat. In diesem internationalen Verkehr sind