2. Kapitel. Entwickelungsgang. 589
pflichten sich, bei Erteilung der Genehmigung zur Landung eines Unter-
Seekabels, soweit es angängig ist, solche Bedingungen aufzuerlegen, wie
Sie zur Sicherheit binsichtlich der Lage und Ausdehnung des Kabels
nötig sind. Schiffe und Fischereifahrzeuge müssen von den Kabeln und
den Kabelschiffen in bestimmter Entfernung bleiben, die Fischereifahr-
zeuge auch mit den Geräten und Netzen. Wenn sie Fabrzeuge, Anker,
Netze oder sonstiges Fischereigerät geopfert haben, um dem Kabel keinen
Schaden zuzufügen, sollen sie vom Kabeleigentümer schadlos gehalten
werden usw. Auf den Kriegsfall bezieht sich der Schutz des Vertrags
von 1884 nicht. In dem Haager Ubereinkommen vom 18. Oktober 1907,
betr. die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs, wird in Artikel 54
gesagt, daß die unterseeischen Kabel, die ein besetztes Gebiet mit einem
neutralen Gebiet verbinden, „nur im Falle unbedingter Notwendigkeit
mit Beschlag belegt oder zerstört werden“ dürfen, und daß sie beim
Friedensschlusse zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden
müssen. Den Verkehrsbedürfnissen der unbeteiligten Staaten entspricht
diese Regelung nicht.
Die Verwendung der Seekabel zum Fernsprechen setzt 1891 mit
dem Fernsprechkabel zwischen Dover und Calais ein. Zwischen Groh-
britannien und Irland wurden 1900, zwischen der deutschen Küste und
den vorgelagerten Inseln seit 1897 Fernsprechkabel gelegt; von Fehmarn
aus setzt sich die Verbindung nach Dänemark und Schweden fort.
106 wurde auch zwischen Friedrichshafen und Romanshorn durch
den Bodensee ein Fernsprechkabel gelegt. Durchweg bandelt es sich um
kurze Strecken. Das Sprechkabel zwischen Kuxhaven und Helgoland
stcht mit 385 km voran. Die Reichweite der Unterwasser-Fernsprech-
kabel ist — wie erwähnt — noch beschränkt.
An den Telegraphen hat sich seit den 70 er Jahren der Fernsprecher
angeschlossen, die Erfindung eines deutschen Lehrers PILIPP REIs
(1834—1871) in Friedrichsdorf bei Homburg vor der Höhe. Zwar waren
vorher schon Versuche zur Ubermittelung von Tönen auf elektrischem
Wege angestellt worden, aber REis hatte zum erstenmal mit seinem
Apparate, den er 1861 erfand und „Telephon“ nannte, wirklichen Erfolg.
Ubrigens ist diese Bezeichnung selbst viel älter und wurde schon Ende
des 18. Jahrhunderts gebraucht, allerdings nicht für Fernsprecher, sondern
für optische Telegraphen. Freilich war der Apparat noch nicht voll-
kommen genug, um in den Dienst des Verkehrswesens gestellt zu werden.
Auf der von REIs gegebenen Grundlage orbeiteten die Amerikaner weiter,
und der Taubstummenlehrer GaAHAN BELL ließ sich 1876 einen Apparat
patentieren, der eine Wiedergabe der Sprache ermöglichte. Dieser Appa-
rat wurde im Oktober 1877 in Deutschland bekannt und auch in seiner
vollen Bedeutung von der deutschen Reichspostverwaltung sofort erkannt.
Bereits am 12. November 1877 eröffnete diese ein Fernsprechamt für