Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

2. Kapitel. Entwickelungsgang. 589 
pflichten sich, bei Erteilung der Genehmigung zur Landung eines Unter- 
Seekabels, soweit es angängig ist, solche Bedingungen aufzuerlegen, wie 
Sie zur Sicherheit binsichtlich der Lage und Ausdehnung des Kabels 
nötig sind. Schiffe und Fischereifahrzeuge müssen von den Kabeln und 
den Kabelschiffen in bestimmter Entfernung bleiben, die Fischereifahr- 
zeuge auch mit den Geräten und Netzen. Wenn sie Fabrzeuge, Anker, 
Netze oder sonstiges Fischereigerät geopfert haben, um dem Kabel keinen 
Schaden zuzufügen, sollen sie vom Kabeleigentümer schadlos gehalten 
werden usw. Auf den Kriegsfall bezieht sich der Schutz des Vertrags 
von 1884 nicht. In dem Haager Ubereinkommen vom 18. Oktober 1907, 
betr. die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs, wird in Artikel 54 
gesagt, daß die unterseeischen Kabel, die ein besetztes Gebiet mit einem 
neutralen Gebiet verbinden, „nur im Falle unbedingter Notwendigkeit 
mit Beschlag belegt oder zerstört werden“ dürfen, und daß sie beim 
Friedensschlusse zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden 
müssen. Den Verkehrsbedürfnissen der unbeteiligten Staaten entspricht 
diese Regelung nicht. 
Die Verwendung der Seekabel zum Fernsprechen setzt 1891 mit 
dem Fernsprechkabel zwischen Dover und Calais ein. Zwischen Groh- 
britannien und Irland wurden 1900, zwischen der deutschen Küste und 
den vorgelagerten Inseln seit 1897 Fernsprechkabel gelegt; von Fehmarn 
aus setzt sich die Verbindung nach Dänemark und Schweden fort. 
106 wurde auch zwischen Friedrichshafen und Romanshorn durch 
den Bodensee ein Fernsprechkabel gelegt. Durchweg bandelt es sich um 
kurze Strecken. Das Sprechkabel zwischen Kuxhaven und Helgoland 
stcht mit 385 km voran. Die Reichweite der Unterwasser-Fernsprech- 
kabel ist — wie erwähnt — noch beschränkt. 
An den Telegraphen hat sich seit den 70 er Jahren der Fernsprecher 
angeschlossen, die Erfindung eines deutschen Lehrers PILIPP REIs 
(1834—1871) in Friedrichsdorf bei Homburg vor der Höhe. Zwar waren 
vorher schon Versuche zur Ubermittelung von Tönen auf elektrischem 
Wege angestellt worden, aber REis hatte zum erstenmal mit seinem 
Apparate, den er 1861 erfand und „Telephon“ nannte, wirklichen Erfolg. 
Ubrigens ist diese Bezeichnung selbst viel älter und wurde schon Ende 
des 18. Jahrhunderts gebraucht, allerdings nicht für Fernsprecher, sondern 
für optische Telegraphen. Freilich war der Apparat noch nicht voll- 
kommen genug, um in den Dienst des Verkehrswesens gestellt zu werden. 
Auf der von REIs gegebenen Grundlage orbeiteten die Amerikaner weiter, 
und der Taubstummenlehrer GaAHAN BELL ließ sich 1876 einen Apparat 
patentieren, der eine Wiedergabe der Sprache ermöglichte. Dieser Appa- 
rat wurde im Oktober 1877 in Deutschland bekannt und auch in seiner 
vollen Bedeutung von der deutschen Reichspostverwaltung sofort erkannt. 
Bereits am 12. November 1877 eröffnete diese ein Fernsprechamt für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.