2. Kapitel. Entwickelungsgang. 591
wobei nur die Verbindungsanlagen für den Fernverkehr berücksichtigt
und die Sprechstellen mit den Fernsprechanstalten zusammengefaßt sind.
Ortsfernsprechnetze Verbindungsanlag. Vermitt-
Länge der Draht- fürden Fernverkehr lungs-
leitungen Länge der austalten
Länder Zahl Länge der über unter Zahl Drahtlei- u. Sprech-
der Linien der Erde tungen tellen
Netze 1000 km 1000 km 1000 km % km 1000st.
Deutschland 6197 106,7 807,5 2791,8 16 798 493,3 883,3
Grobbritannien
und Irland 1838 10,6 2,4 566,0 2 281 152,2 587,7
Frankreich 6898 36,ä 174,5 515,7 12 885 413,7 201,1
Schweden 155 7 195,0 2 436 134,2 1563,7
Ruhbßland 113 12,4 120,1 222,8 33 3,7 113,6
Japan 355 5,2 157,0 146,3 650 560,6 89,8
Osterreich (ohne
Bosnien und
Herzegowina) 587 7 81,3 250,2 323 39,3 81.7
Dänemark 5 16,7 100,0 174,5 1063 67,4 804
Schweiz 401 19,7 58,7 19506 881 245 699
Norwegen 347 12,0 72,6 42,4 391 65,5 53,2
Italien 166 9,4 71,9 58,7 313 4s1,3 5100
Hiernach kommt eine Fernsprechstelle und Vermittelungsanstalt auf
32,1 Einwohner in Dänemark, auf 33 Einwohner in Schweden, auf 44
Einwohner in Norwegen, auf 47,4 Einwohner in der Schweiz, auf 68,5
Einwohner in Deutschland, auf 76 Einwohner in Grohbritannien und
Irland, auf 195 Einwohner in Frankreich, auf 320 Einwohner in Cster-
reich, auf 608 Einwohner in Japan, auf 661 Einwohner in ltalien, auf
1276 Einwohner in Rußland. Die Ausstattung mit Fernsprechgelegen-
heiten ist also in den skandinavischen Ländern und in der Schweiz
besonders reichlich, aber auch in Deutschland und England noch sehr
günstig. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die massigsten
Zahlen. Die amerikanische Telephongesellschaft hatte 1910: 16,8 Mill. km
Drahtleitung und 3,6 Mill. angeschlossene Teilnehmer.
Das Fernsprechwesen ist nicht Gegenstand so umfassender inter-
nationaler Vereinbarungen geworden wie das Telegraphenwesen. Ver-
träge zwischen einzelnen Staaten sind mehrfach geschlossen worden,
erstrecken sich aber lediglich auf den Fernsprechverkehr zwischen den
am Vertrage beteiligten Staaten und regeln hier insbesondere die Ge-
bührenfrage.
Als jüngster Zweig des elektrischen Nachrichtenverkehrs erscheint
der drabtlose elektrische Nachrichtenschnellverkehr, der sich bisher als
drahtlose Telegraphie entwickelt hat Funkentelegraphie, Wellentelegraphie),