Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

2. Kapitel. Entwickelungsgang. 591 
wobei nur die Verbindungsanlagen für den Fernverkehr berücksichtigt 
und die Sprechstellen mit den Fernsprechanstalten zusammengefaßt sind. 
Ortsfernsprechnetze Verbindungsanlag. Vermitt- 
Länge der Draht- fürden Fernverkehr lungs- 
leitungen Länge der austalten 
Länder Zahl Länge der über unter Zahl Drahtlei- u. Sprech- 
der Linien der Erde tungen tellen 
Netze 1000 km 1000 km 1000 km % km 1000st. 
Deutschland 6197 106,7 807,5 2791,8 16 798 493,3 883,3 
Grobbritannien 
und Irland 1838 10,6 2,4 566,0 2 281 152,2 587,7 
Frankreich 6898 36,ä 174,5 515,7 12 885 413,7 201,1 
Schweden 155 7 195,0 2 436 134,2 1563,7 
Ruhbßland 113 12,4 120,1 222,8 33 3,7 113,6 
Japan 355 5,2 157,0 146,3 650 560,6 89,8 
Osterreich (ohne 
Bosnien und 
Herzegowina) 587 7 81,3 250,2 323 39,3 81.7 
Dänemark 5 16,7 100,0 174,5 1063 67,4 804 
Schweiz 401 19,7 58,7 19506 881 245 699 
Norwegen 347 12,0 72,6 42,4 391 65,5 53,2 
Italien 166 9,4 71,9 58,7 313 4s1,3 5100 
Hiernach kommt eine Fernsprechstelle und Vermittelungsanstalt auf 
32,1 Einwohner in Dänemark, auf 33 Einwohner in Schweden, auf 44 
Einwohner in Norwegen, auf 47,4 Einwohner in der Schweiz, auf 68,5 
Einwohner in Deutschland, auf 76 Einwohner in Grohbritannien und 
Irland, auf 195 Einwohner in Frankreich, auf 320 Einwohner in Cster- 
reich, auf 608 Einwohner in Japan, auf 661 Einwohner in ltalien, auf 
1276 Einwohner in Rußland. Die Ausstattung mit Fernsprechgelegen- 
heiten ist also in den skandinavischen Ländern und in der Schweiz 
besonders reichlich, aber auch in Deutschland und England noch sehr 
günstig. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die massigsten 
Zahlen. Die amerikanische Telephongesellschaft hatte 1910: 16,8 Mill. km 
Drahtleitung und 3,6 Mill. angeschlossene Teilnehmer. 
Das Fernsprechwesen ist nicht Gegenstand so umfassender inter- 
nationaler Vereinbarungen geworden wie das Telegraphenwesen. Ver- 
träge zwischen einzelnen Staaten sind mehrfach geschlossen worden, 
erstrecken sich aber lediglich auf den Fernsprechverkehr zwischen den 
am Vertrage beteiligten Staaten und regeln hier insbesondere die Ge- 
bührenfrage. 
Als jüngster Zweig des elektrischen Nachrichtenverkehrs erscheint 
der drabtlose elektrische Nachrichtenschnellverkehr, der sich bisher als 
drahtlose Telegraphie entwickelt hat Funkentelegraphie, Wellentelegraphie),
	        
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