Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

3. Kapitel. Die Post u. d. elektr. Nachrichtenverkehr als Gegenstaud d. Staatsverw. 599 
stelle und dazwischen für größere Bezirke eine Reihe von Verwaltungs- 
behörden, die zugleich die Aufsicht über den ganzen Dienstbetrieb in 
ihren Bezirken haben. Diesem Wege folgen — freilich mit mancherlei 
Abweichungen im einzelnen — die meisten Länder. Auch die deutsche 
Reichspostverwaltung schliebt sich dem oben angeführten Grundsatz 
an. Die Deutsche Reichspost steht unter der Oberleitung des Reichspost- 
amts, unter dem als Bezirksbehörden 41 Oberpostdirektionen arbeiten. 
Als ausfübrende Behörden waren 1910: 878 Postämter I., 694 Post- 
ämter II., 3024 Postämter III. Klasse, 10 313 Postagenturen, 503 
Zweigpostanstalten, 18 868 Posthilfsstellen, 31 Bahnpostämter und 
97 gelbständige nicht etatsmähige Stadtpostanstalten im Reichspost- 
gebiet — ohne die Postanstalten usw. im Auslande und in den Schutz- 
gebieten — tätig. 
Die Einschiebung von Mittelbehörden entlastet die Zentralverwaltung 
von weniger wichtigen Geschäften, erleichtert die genaue Berücksichti- 
gung der Verhältnisse kleinerer Gebiete und gestattet, falls die Bezirke 
nicht zu groß sind, eine schärfere Beaufsichtigung des ganzen Betriebs- 
dienstes. Ob auf der anderen Seite die ohne Frage an sich vorhandene 
Gefahr einer Verteuerung der Verwaltung verwirklicht wird, hängt da- 
von ab, wie man im einzelnen den Aufbau ausgestaltet. Eine zu große 
Anzahl von Mittelbebörden würde diese Wirkung baben, weil die Kraft 
der einzelnen Mittelbehörden nicht voll ausgenutzt und weil gleichzeitig 
die Zentralstelle wegen der vielen kleinen Bezirke mehr Arbeit haben, 
also auch mehr Personal brauchen würde. Lehrmähig läht sich aber 
nicht feststellen, wie groß die Bezirke der Mittelbehörden sein sollen. Die 
Erfahrung hat hier schlieblich zu entscheiden. 
Wichtig ist für die Wirksamkeit eines solchen Aufbaues, der sich in 
Deutschland durchaus bewährt bat, eine sorgfältige Abgrenzung der Be- 
fugnisse der einzelnen Behördenstufen. Den Mittel- und den ibnen 
unterstellten ausführenden Behörden muh ein bestimmtes Maß von Selb- 
ständigkeit zustehen, das es ihnen ermöglicht, den an sie herantretenden 
besonderen Bedürfnissen unbeschadet der Innehaltung einbeitlicher all- 
gemeiner Grundsätze Rechnung zu tragen, um dem Verkehrsbedürfnisse 
genügen zu können. 
Bei jeder Art des Verwaltungsaufbaues muß der Ausbildung der 
Beamten besondere Sorgfalt gewidmet werden. Die Ausbildung mu 
auf der einen Seite ein gründliche Kenntnis des Dienstbetriebs und der 
Verwaltung, auf der anderen Seite ein reiches Maß von staats- und rechts- 
wissenschaftlichen Kenntnissen (Volkswirtschaft, Finanzwesen, Statistik, 
Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Postrecht usw.), außerdem von natur- 
wissenschaftlichen Kenntnissen als Ziel ins Auge fassen. Die deutsche 
Reichspostverwaltung hat dieser Aufgabe grohe Sorgfalt gewidmet. Seit 
15 war fürdie höhere Laufbahn eine besondere „Post- und Telegraphen-
	        
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