Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

616 Vl. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr. 
ÖOsterreich-Ungarn und Liechtenstein sind Geschäftspapiere unzulässig. 
Osterreich-Ungarn hat dieselben Gewichtsstufen für Briefe wie Deutsch- 
land (mit den Sätzen 10 und 20 Heller); in Ungarn kommt noch 
eine 3. Stufe (über 250—500 g mit 30 Heller Porto) hinzu. Schweden 
und Norwegen haben für Briefe 3 Gewichtsstufen (bis 15 g, über 15 bis 
, über 125—250 g); sie nähern sich also dem deutschen Verfabren. 
Die Niederlande haben 6 Stufen: bis 20 g, über 20—200 g, über 200 bis 
500 g, über 500—1000 g, über 1000—1500 g, über 1500—2000 g. 
Osterreich-Ungarn, Schweden, Norwegen und die Niederlande machen 
auch im Ortsverkehr bei Briefen Gewichtsunterschiede. Grobbritannien, 
das keine Gewichtsgrenze für Briefe hat, bildet eine noch größere Zabl 
von Stufen; es beginnt mit der Grundstufe bis 4 Unzen (1 Penny) und 
steigert dann für jede weiteren 2 Unzen das Porto um ½ Penny. 
Dieses letztere Verfahren mit zahlreichen kleinen Stufen gilt in noch 
reinerer Form auch in Frankreich, Belgien, Italien, Spanien und Por- 
tugal, die das Porto von Anfang an nach gleichen Gewichtsstufen (in 
Belgien je 20 g, in den anderen genannten Ländern je 15 g) bemessen 
und für alle Stufen denselben Einheitssatz (15 Cent. in Frankreich, 
Spanien und Italien, 10 Cent. in Belgien und 25 Reis in Portugal) haben. 
Rubßland und die Vereinigten Staaten von Amerika erheben Einheitssätze 
für jede Gewichtseinheit (1 Lot, 1 Unze). 
In den zuletzt genannten Ländern wird dem Gewichtsunterschiede 
noch eine größere Bedeutung beigelegt als in Deutschland, was sich 
zum Teil dadurch erklärt, daß diese Länder kein oder ein hohes Höchst- 
gewicht für Briefe vorschreiben. 
Die Schweiz und Dänemark, die wie Deutschland ein Höchst- 
gewicht von 250 g vorsehen, haben im Fernverkehr den Gewichts- 
unterschied ganz fallen gelassen. Im Weltpostverein kosten jetzt Briefe 
— ohne den Zuschlag für Seetransit — bis zu 20 g 25 Cent., alsdann 
für jede angefangenen weiteren 20 g je 15 Cent., während für Post- 
karten 10 Cent. erhoben werden. 
Bei gewöhnlichen Drucksachen bat Dänemark, das dafür dasselbe 
Höchstgewicht wie bei Briefen vorsieht, den Gewichtsunterschied ganz 
aufgehoben; sonst kommt er hier stärker zum Ausdruck als bei Briefen, 
was auch der Natur der Sache entspricht. Im Weltpostverein werden 
für Drucksachen Stufen von je 50 g mit dem Portosatze von 5 Cent. 
für jede Stufe gebildet (Meistgewicht 2 kg); ebenso bei Warenproben 
(Höchstgewicht 350 g) und bei Geschäftspapieren (Höchstgewicht 2 kg), 
mit der Mabßgabe jedoch, daß für Warenproben mindestens 10, für 
Geschäftspapiere mindestens 25 Cent. für jede Sendung zu entrichten sind. 
Was die Entfernung im Briefverkehr und den zugehörigen Neben- 
zweigen anlangt, so spielen hier die Streckenkosten bei dem heutigen
	        
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