52 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
daß diese Stütze eines guten Nachrichtendienstes sich um so mehr als
wertvoll erweisen muhte, je schneller die Nachrichten sicher befördert
werden konnten.
Schon die Eisenbahnen, die einen schnelleren Kurierdienst und
Postbetrieb ermöglichten, haben die Zentralgewalt bedeutend gestärkt.
Sie erweiterten gewissermaben das Gebiet, das dem Arme der Regierung
erreichbar war. Der elektrische Nachrichtenschnellverkehr vollends er-
möglicht es der Zentralgewalt, ein weitumgrenztes Gebiet einheitlich zu
verwalten. An jeder Stelle des Landes können in jedem Augenblicke
die Absichten der Zentralgewalt bekannt gegeben werden, und jeder
Punkt des Landes, der durch die elektrischen Nachrichtenbeförderungs-
mittel überhaupt erreichbar ist, kann jeden Augenblick von der Zentral-
stelle aus überwacht werden. Jede Auflehnung gegen die bestehende
Rechts- und Staatsordnung, mag sie von einzelnen oder von vielen aus-
gehen, kommt sofort zur Kenntnis der Regierung, und wenige Minuten
genügen, die Befehle zu den erforderlichen Gegenmabregeln nach allen
Richtungen bin zu verbreiten.
Aber auch der schnellere Personenverkehr kommt hier in Betracht.
Es genügt nicht, Befehle zu geben, man muhß auch wissen, ob sie durch-
geführt werden, und man muh auch in dieser Beziehung persönlich
eingreifen. Es genügt nicht, zu wissen, dab da oder dort die bestehende
Rechts- und Staatsordnung verletzt oder gefährdet ist, man muß auch
die nötigen Kräfte zur Abwehr rasch genug in Bewegung setzen können.
Diese Ergänzung wird von den heutigen schnellen Personenbeförderungs-
mitteln, insbesondere von den Eisenbahnen, geboten. Reisen zur persön-
lichen Prüfung nach den Provinzen, Herbeirufung von Beamten nach
der Zentralstelle zur Rechtfertigung ihres Verhaltens, zur Entgegennabme
von Anweisungen usw. erfordern nur eine geringe Zeit. Bei Aufständen
und Unruhen können die nötigen Truppen, bei groben Unglücksfällen
die nötigen Hilfskräfte (und mittels des rascheren Güterverkehrs auch.
die nötigen Hilfsmittel) rasch an Ort und Stelle geschafft werden usf.
Je gröher das Staatsgebict, desto bedeutsamer werden diese Vorteile.
Die Selbständigkeit der dem Staate nachgeordneten Selbstverwaltungs-
körper und noch mehr die kleiner, zwischen andere Staatsgebiete ein-
gezwängter Staaten kann durch diese Erleichterung einheitlicher Ver-
waltung beeinträchtigt werden. In den 50er Jahren wurde im Kanton
Bern allen Ernstes die Meinung vertreten, daß die Eisenbahnen die
Unabhängigkeit der kleineren Staaten gefährden würden. In Wahrheit
braucht aber nur eine Beschneidung der Auswüchse in den Grundsätzen
der Selbstverwaltung einzutreten, da im übrigen die weitgehende Wirkung
der neuen Verkehrsmittel in die Ferne auch bei Aufrechterhaltung eines
erheblichen Mabes von Selbstverwaltung das rechtzeitige Eingreifen der
Zentralgewalt bei etwaigen Ubergriffen oder schädlichen Mahnahmen