Metadata: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

56 1. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
hat und damit dem Wirtschaftsleben leistungsfähigere Kräfte zur Ver- 
fügung stellt und vor allem, dab die allgemein gesteigerte Kriegsbereitschaft 
auch bei jedem Staate die Scheu vor dem Bruche des Friedens ver- 
stärkt und so selbst wieder auf Erhaltung des Friedens hinwirkt. Das, 
was damit dem volkswirtschaftlichen Leben an dauerndem Nutzen ge- 
schaffen wird, überwiegt doch die nötigen Ausgaben an Bedeutung, 
so wenig auch die letzteren unterschätzt werden dürfen. 
§ 7. Die Mirkungen für die Rechtsenticickelung. Auch auf 
Rechtsanschauungen und Rechtsgrundsätze haben die Fortschritte des 
Verkehrswesens groben Einfluhß gehabt. Diese Seite des Gegenstandes 
wird meist nicht genügend gewürdigt. Es wäre für einen mit dem 
Verkehrswesen und seinen wirtschaftlichen Aufgaben und Wirkungen 
vertrauten Rechtskenner eine zwar sehr große und schwierige, aber auch 
äußerst dankbare Aufgabe, dem Zusammenhange zwischen dem heutigen 
Verkebrswesen und dem heutigen Rechte nachzugehen. Eine Fülle von 
Umbildungen und Umgestaltungen würde sich hier der Betrachtung 
darbieten, und es würde sich zeigen, dab auch das Recht unseres Jahr- 
hunderts unter dem Zeichen des Verkeh#rs steht. An dieser Stelle kann 
die Aufgabe nicht gelöst werden. Es sollen nur in großen Zügen die 
wichtigsten Richtungen des bezeichneten Zusammenhanges angedeutet 
werden. Die Bedeutung des Rechtes für das wirtschaftliche Leben kann 
dabei als bekannt vorausgesctzt werden. 
Zunächst haben naturgemäh die modernen Verkehrsmittel die 
Schaffung besonderer Gruppen des geschrichenen Rechtes nötig gemacht, 
die den veründerten Verhältnissen angepabt werden mubßten. Für die 
älteren Verkehrsmittel, die Wege und Wasserstraben, muhten veraltete 
Rechtssätze ausgeschieden und neue Grundsätze zur Geltung gebracht 
werden, die sich den eingetretenen Veründerungen anschlielen und den 
neueren Beförderungsmitteln und Formen des Straben- und Wasserverkehrs, 
also den Fahrrädern, Krafträüdern, Kraftwagen, Dampfschiffen, Kraft- 
schiffen usw. angepabt sind. Die Verhältnisse zum Staate und zu 
anderen öffentlichrechtlichen Verwaltungskörpern muhten einen klaren 
Ausdruck finden, nicht minder auch die privat- und strafrechtlichen 
Folgen der veränderten Bedeutung dieser Verkehrsgruppen. Für die 
neuzeitliche Post war eine weitgreifende Neugestaltung der Rechtssätze 
nötig. Für die Eisenbahnen und für die verschiedenen Ausgestaltungen 
des elektrischen Nachrichtenverkehrs mußte ein ganz neues Recht ge- 
schaffen werden. Für den Luftverkehr erweist sich das gleiche als 
nötig. Das Ergebnis dieses Vorganges, der noch nicht zum Abschlusse 
gelangen konnte, ist ein wesentlich umgestaltetes, zum Teil völlig neues 
Verkehrsrecht im engeren Wortsinne. Seine Darstellung liegt auber- 
halb des Planes dieser Arbeit. 
Auf die Gestaltung des Enteignungsrechtes, also eines Rechtsgebiets,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.