Full text: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

76 1. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
in ihrem Laufe genau überwacht werden müssen, und dab sich daran 
eine höchst verwickelte und kostspielige Verrechnungsarbeit anzuschlieben 
hätte, würde die Kosten des Betriebs in die Höhe treiben. Das 
eigene Bedürfnis der Verkehrsanstalten zwingt dazu, die Leitung des 
Betriebsdienstes möglichst in einer Hand zu vereinigen. Das gilt vor- 
zugsweise von der Post, von dem gröbten Teile des elektrischen Nach- 
richtenrerkehrs und des Eisenbahnverkehrs. Es gilt nur teilweise und 
nicht mit derselben Schärfe von den Wasserstraben, auf denen sich aber 
doch eine Zusammenfassung des Betriebs vielfach als zweckmähig, manch- 
mal auch als nötig erweist. Je mehr das Verkehrswesen in die Ferne zu 
wirken fähig wird, je schneller die Fahrzeuge den Bereich der einzelnen 
Verwaltungen zu durcheilen vermögen, desto mehr macht sich der dem 
heutigen Verkehrswesen eigentümliche Drang nach Vereinheitlichung 
auch im Betriebsdienste geltend. Diesem Drange kann aber bei der 
Zusammenfassung der betrelfenden Verkehrsgruppe unter eine Leitung 
am besten entsprochen werden. Auch die Rücksicht auf die Betriebs- 
sicherheit drängt oft darauf bin. 
Dazu kommt, dabß die Einwirkung des Wetitbewerbes nicht selten durch 
Untersagung von Wettbewerbslinien in Gesetzen oder Genehmigungs- 
urkunden ausgeschaltet worden ist. Bei Eisenbahnen ist dieses Vorgehen 
sehr häufig gewesen. In der Regel geschah das für einen bestimmten 
Zeitraum (z. B. für 30 Jahre nach dem am 1. Juli 1867 aufgehobenen 
* 44 des preuß. Eisenbahngesetzes vom 3. Nov. 1838) in der Absicht, 
durch mittelbare Sicherung der Ertragsfähigkeit den Unternehmungsgeist 
anzuregen. Auch der französischen Kabelgesellschaft ist ein Alleinrecht 
auf alle nicht staatlichen Uberseekabel verliehen worden. Soweit im 
übrigen Verkehrswege verschiedener oder gleicher Art Verbindungen 
zwischen gleichen Punkten ermöglichen und dadurch in gegenseitigen 
Wettbewerb um Erlangung derjenigen Verkehrsaufträge treten, welche 
nicht von vornherein aus bestimmten Gründen auf die Benutzung einces 
bestimmten Verkehrsmittels angewiesen sind, handelt es sich oft nur um 
eine vorübergehende Erscheinung. Das kapitalkräftigere Unternehmen 
wird sehr bald dazu übergehen, das schwächere zu erwerben und da- 
durch den Wettbewerb auszuschalten. Dies ist z. B. gegenüber Kanälen 
in England und Nordamerlka durch die Eisenbahugesellschaften nicht 
selten geschehen. Noch häufiger ist es bei Gesellschaften für gleich- 
artige Verkehrswege. Hier werden oft Vereinigungen gebildet und da- 
durch an Stelle des Wettbewerbes die Verständigung gesetzt; der Ver- 
kehr wird alsdann nach bestimmten Grundsätzen auf die beteiligten 
Linien verteilt, die Unterbietung der Frachten hört auf usf. Auter 
der Verbandsbildung, wie sie zum Teil mit weitgehenden Wirkungen 
im groben Verkehrswesen, aber auch in engeren Gebieten häufig vorge- 
kommen ist, wird zur Beseitigung eines Wettbewerbes reichlich Gebrauch
	        
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