76 1. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
in ihrem Laufe genau überwacht werden müssen, und dab sich daran
eine höchst verwickelte und kostspielige Verrechnungsarbeit anzuschlieben
hätte, würde die Kosten des Betriebs in die Höhe treiben. Das
eigene Bedürfnis der Verkehrsanstalten zwingt dazu, die Leitung des
Betriebsdienstes möglichst in einer Hand zu vereinigen. Das gilt vor-
zugsweise von der Post, von dem gröbten Teile des elektrischen Nach-
richtenrerkehrs und des Eisenbahnverkehrs. Es gilt nur teilweise und
nicht mit derselben Schärfe von den Wasserstraben, auf denen sich aber
doch eine Zusammenfassung des Betriebs vielfach als zweckmähig, manch-
mal auch als nötig erweist. Je mehr das Verkehrswesen in die Ferne zu
wirken fähig wird, je schneller die Fahrzeuge den Bereich der einzelnen
Verwaltungen zu durcheilen vermögen, desto mehr macht sich der dem
heutigen Verkehrswesen eigentümliche Drang nach Vereinheitlichung
auch im Betriebsdienste geltend. Diesem Drange kann aber bei der
Zusammenfassung der betrelfenden Verkehrsgruppe unter eine Leitung
am besten entsprochen werden. Auch die Rücksicht auf die Betriebs-
sicherheit drängt oft darauf bin.
Dazu kommt, dabß die Einwirkung des Wetitbewerbes nicht selten durch
Untersagung von Wettbewerbslinien in Gesetzen oder Genehmigungs-
urkunden ausgeschaltet worden ist. Bei Eisenbahnen ist dieses Vorgehen
sehr häufig gewesen. In der Regel geschah das für einen bestimmten
Zeitraum (z. B. für 30 Jahre nach dem am 1. Juli 1867 aufgehobenen
* 44 des preuß. Eisenbahngesetzes vom 3. Nov. 1838) in der Absicht,
durch mittelbare Sicherung der Ertragsfähigkeit den Unternehmungsgeist
anzuregen. Auch der französischen Kabelgesellschaft ist ein Alleinrecht
auf alle nicht staatlichen Uberseekabel verliehen worden. Soweit im
übrigen Verkehrswege verschiedener oder gleicher Art Verbindungen
zwischen gleichen Punkten ermöglichen und dadurch in gegenseitigen
Wettbewerb um Erlangung derjenigen Verkehrsaufträge treten, welche
nicht von vornherein aus bestimmten Gründen auf die Benutzung einces
bestimmten Verkehrsmittels angewiesen sind, handelt es sich oft nur um
eine vorübergehende Erscheinung. Das kapitalkräftigere Unternehmen
wird sehr bald dazu übergehen, das schwächere zu erwerben und da-
durch den Wettbewerb auszuschalten. Dies ist z. B. gegenüber Kanälen
in England und Nordamerlka durch die Eisenbahugesellschaften nicht
selten geschehen. Noch häufiger ist es bei Gesellschaften für gleich-
artige Verkehrswege. Hier werden oft Vereinigungen gebildet und da-
durch an Stelle des Wettbewerbes die Verständigung gesetzt; der Ver-
kehr wird alsdann nach bestimmten Grundsätzen auf die beteiligten
Linien verteilt, die Unterbietung der Frachten hört auf usf. Auter
der Verbandsbildung, wie sie zum Teil mit weitgehenden Wirkungen
im groben Verkehrswesen, aber auch in engeren Gebieten häufig vorge-
kommen ist, wird zur Beseitigung eines Wettbewerbes reichlich Gebrauch