Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

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Daraus zogen in den meisten Gebieten, besonders in Branden- 
burg, die Stände schließlich die entsprechende Folgerung, indem 
sie das für das Heer Notwendige dauernd bewilligten und damit 
stillschweigend in den Ruhestand versetzt wurden. 
Gestützt auf Heer und berufsmäßiges Beamtentum, hat die 
absolute Monarchie in heißen Kämpfen mit den Ständen ihren 
neuen Staatsbau aufgeführt. Für Brandenburg-Preußen bedeutete 
das gleichzeitig die Verschmelzung vereinzelter Gebiete zu einem Ge- 
samtstaate, der werdenden norddeutschen Großmacht. Das Be- 
dürfnis der Staatseinheit führte hier zur vollständigen Vernichtung 
der verfassungsrechtlichen Stellung der Stände. Anderswo ging 
man schonender vor. Vereinzelt, in Kursachsen, Württemberg, 
Mecklenburg, erhielt sich die ständische Verfassung. 
Doch ist die absolute Monarchie schließlich zu einem Aus- 
gleiche mit dem Ständetume gelangt. Die Landstände, die die 
Entwicklung des neuen Staatswesens am meisten hemmten, wurden 
allgemein beiseite geschoben. Die ständische Ortsobrigkeit blieb er- 
halten, ihre Träger wurden als mittelbare Staatsbeamte eingefügt 
in den Bau des absoluten Beamtenstaates. Die ständische Gliederung 
der Gesellschaft mit ihren Privilegien, die die neue Staatsordnung 
nicht behinderten, auf denen sie vielmehr ihre eigenen Einrichtungen 
aufbauen konnte, bleibt völlig unberührt. Die absolute Monarchie 
hat den modernen Staat geschaffen, aber nicht die moderne Ge- 
sellschaft. " 5% 
Die Verbindung zwischen absoluter Monarchie und ständischer 
Gesellschaft ist in Deutschland im Anschlusse an die Ereignisse der 
französischen Revolution allgemein gefallen. Der deutsche Einzel- 
staat trat — Preußen in der Stein-Hardenbergischen, die Mittel- 
staaten in der Rheinbundszeit — in eine Periode großer Reformen. 
Diese lagen auf dem Gebiete des sozialen Organismus, indem 
namentlich unter dem Einflusse der aufstrebenden Mittelklassen die 
staatsbürgerliche Rechtsgleichheit hergestellt wurde, wie auf dem 
Gebiete der Verwaltung. In letzterer Hinsicht hatten die Mittel- 
staaten dieselbe Aufgabe zu lösen wie einst Brandenburg-Preußen 
unter dem großen Kurfürsten, aus einer Anzahl geschichtlicher Ge- 
biete neue lebensfähige Staaten zu schaffen. Das letzte Ziel mußte
	        
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