Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

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mit kleineren fremden Volkssplittern oder einem national gemischten 
Staate, einem ausgeglichenen sozialen Organismus oder einem 
solchen mit starkem Gegensatze der Klassen werden sich hier die 
Aufgaben des Staates verschieden gestalten. 
Wie es keinen einheitlichen und gleichmäßigen Staatszweck 
gibt, so befinden wir uns selbst im vollen Flusse der Entwick- 
lung. Ilar#a Sel. 
5 54. Die Btaatsformen. 
Altertum und Mittelalter bis zur neuesten Zeit waren beherrscht 
von der Aristotelischen Einteilung der Staatsformen. Danach 
sollte es drei regelmäßige Formen geben, Monarchie, Aristokratie 
und Demokratie (bei Aristoteles Politeia), und drei Ausartungen, 
Despotismus, Oligarchie und Ochlokratie (bei Aristoteles Demo- 
kratie). Willkürlich wie das bei jeder Einteilung unvermeidlich ist, 
war die Aristotelische überdies zugeschnitten auf die Zustände des 
Altertums. Schon auf das Mittelalter traf sie nicht mehr zu, für 
die moderne Kulturwelt ist sie vollends unanwendbar. Selbst das 
schon im Altertume beliebte Hilfsmittel der gemischten Verfassung, 
das von Cicero bis Montesquien Anhänger fand, hilft über die 
Schwierigkeiten nicht hinweg. 
Der germanische Staat des Mittelalters hatte einen dua- 
listischen Charakter, indem sich eine Sphäre der Obrigkeit und 
eine solche der Volksfreiheit gegenüberstanden. Dieser Dualismus 
ist mit Hilfe des Naturrechtes überwunden zur Einheit der Staats- 
gewalt. Jede Organisation, also auch die des Staates, kann nur 
eine herrschaftliche oder eine genossenschaftliche sein. Damit er- 
geben sich zwei Grundtypen der Staatsformen, der Staat des 
monarchischen Prinzips und der der Volkssouveränetät. 
I. Der Staat des monarchischen Prinzips. 
Alle Rechte der Staatsgewalt sind vereinigt in der Person 
des Monarchen, wie solche sich unbeschadet der kurzen Dauer 
menschlichen Lebens durch die Thronfolge in verschiedenen Indivi- 
duen fortsetzt und unbeschadet der Unvollkommenheit menschlichen 
Daseins durch die Regentschaft gleichzeitig auf verschiedene Indivi-
	        
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