— 46 —
So entstand die Declaration des droits de PFhomme von 1791,
nicht neu geschaffen, sondern nur erklärt, was sich vermeintlich
zu allen Zeiten und zu allen Orten gleichmäßig aus der Natur
des Menschen ergab, aber doch nur ein Niederschlag der neuen
Forderungen der Gesellschaft. Die Charte constitutionelle Lud-
wigs XVIII. von 1814 kehrte vom Naturrechte zum positiven
zurück, sah sich doch aber auch veranlaßt, die Hauptgrundsätze, die
sich aus dem neuen Rechtszustande für den einzelnen ergaben, be-
sonders festzustellen in einem „Droit public des Françaist. Das
wirkte unmittelbar ein auf die älteren deutschen Verfassungs-
urkunden, mittelbar durch die belgische mit ihrem Abschnitte „Des
droits des Belges“, auf die von der Frankfurter Nationalver=
sammlung festgestellten „Grundrechte des deutschen Volkes“ und
auf die preußische Vll. mit ihrem Abschnitte: „Von den Rechten
der Preußen“ (Art. 2 ff.).
Die Bedeutung der Grundrechte ist nur geschichtlich zu ver-
stehen. Die Rezeption des konstitutionellen Staatsrechts auf dem
Festlande bestand zunächst nur darin, daß man den glänzenden
Oberbau der parlamentarischen Verfassung unvermittelt aufsetzte
auf den unberührt gebliebenen Unterbau der absolutistischen Ver-
waltung. Was halfen aber alle konstitutionellen Herrlichkeiten,
wenn der einzelne einer schrankenlosen Verwaltung preisgegeben
war? Man mußte daher die individuelle Sphäre wenigstens
einigermaßen sicherstellen, weil sonst jede politische Betätigung des
einzelnen unmöglich gewesen wäre. Da man von der Bedeutung
der Verwaltung noch keine rechte Ahnung hatte und die Staats-
angehörigkeit überhaupt als eine Summe von Rechten gegenüber
dem Staate auffaßte, suchte man dieser Aufgabe gerecht zu werden
in der verfassungsrechtlichen Form der Grundrechte.
Inzwischen ist den Forderungen des Rechtsstaates entsprechend
die individuelle Sphäre durch weitgehende gesetzliche Regelung der
Verwaltung und Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit unendlich
viel besser gesichert, als es die allgemeinen Phrasen der Grund-
rechte je vermochten. Wir brauchen diese Krücke nicht mehr. Daher
denn auch die Verschiedenheit der Schätzung. Während die Na-
tionalversammlung der Paulskirche 1848 die beste Zeit vertrödelte,