Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

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Höchstbesteuerten gebildet, die das zweite Drittel der Gesamtsteuer- 
summe aufbringen. Die dritte Klasse bilden endlich die zahlreichen 
Personen, welche als niedrigst besteuerte das dritte Drittel auf- 
bringen oder gar keine Steuer zahlen. Jede Klasse wählt trotz 
der verschiedenen Anzahl ihrer Mitglieder die gleiche Anzahl von 
Wahlmännern, und diese wählen den Abgeordneten. Der höheren 
Steuerleistung wird damit auch ein entsprechend größeres Gewicht 
der Wahlstimme gewährt. 
Das Dreiklassensystem schließt niemanden schroff durch einen 
Zensus aus. Doch gewährt es den Wählern dritter Klasse statt 
eines wirklichen Wahlrechts nur ein Scheinrecht, da die Wähler 
dritter Klasse niemals gegen die der beiden anderen etwas durch- 
setzen können. Der Gedanke, durch Bildung durch. drei Klassen 
elastisch den Verschiedenheiten der einzelnen Landesteile gerecht zu 
werden, ist berechtigt. Doch übertragen auf die einzelnen Urwahl- 
bezirke derselben Gemeinde, wirkt es seltsam, daß in einem wohl- 
habenden Stadtteile Reichskanzler und Minister Wähler dritter 
Klasse sind, anderswo bereits die unteren Schichten des Mittel- 
standes in die zweite gelangen. Dazu kam neuerdings die Gefahr 
plutokratischer Vorbildung, der man zum Teil durch Einrechnung 
der Kommunalsteuern und Ansetzung fingierter Steuersätze von 
3 Mk. entgegenzuwirken versucht hat. Die Miguelsche Steuer- 
reform verfolgte das berechtigte sozialpolitische Ziel, die unteren 
Schichten von Steuern zu entlasten, dahingegen die höheren ent- 
sprechend stärker heranzuziehen. Das wirkte aber auf das Wahl- 
recht zurück, indem die Zahl der Wähler erster und zweiter Klasse 
immer geringer wurde, dagegen die der dritten Klasse immer größer. 
Bismarck hat bei den übeln Erfahrungen, die er in der Konflikts- 
zeit mit der liberalen Bourgeoisie gemacht hatte, das Dreiklassen- 
system als das elendeste aller Wahlsysteme bezeichnet. Doch ist 
der dem Dreiklassensysteme zugrunde liegende gesunde Gedanke in 
der Ausführung verbesserungsfähig. 
Außerhalb Preußens war in Deutschland das Dreiklassensystem 
nur in Sachsen seit 1899 zeitweise in zum Teil verbesserter Form 
an Stelle des bisherigen niedrigen Zensus eingeführt worden, um 
die Sozialdemokraten aus der zweiten Kammer zu beseitigen.
	        
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