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art der kirchlichen Verwaltung mit ihrem Anhange der Schule
wird man dadurch gerecht, daß man sie nicht in den überkommenen
Polizeibegriff eingliedert, sondern die Kirche der Polizei nebenordnet.
Durch den dreißigjährigen Krieg gelangen die deutschen Staaten
zu einem stehenden Heere, das, nur an die Person des Landesherrn
gebunden, lange ein Fremdkörper war. Sie werden auch durch
den westfälischen Frieden als Rechtssubjekte des Völkerrechts und
Träger einer auswärtigen Politik anerkannt. Auch dies war etwas
Neues, wo zuerst die absolute Monarchie sich betätigte. Der
Fremdartigkeit dieser Gebiete gegenüber dem Bestehenden wurde
man dadurch gerecht, daß man auch Kriegswesen und Auswärtiges
nicht unter der Polizei einbegriff, sondern daneben stellte.
Gestützt auf das stehende Heer, vollzog nun die absolute
Monarchie den großen Prozeß der Umbildung des mittelalterlichen
Staates zum modernen. Auf zertretenen Rechien der ständischen
Ordnung richtet sie ihren neuen Staatsbau auf. Nur eine Insel
des Rechts ist bestehen geblieben, das Privat= und Strafrecht und
seine Anwenduug im Wege des Zivil= und Strafprozesses durch
die Gerichte, die bloß im Fiskalrechte und im Schutze des wohl-
erworbenen Rechts noch in die Verwaltung übergreifen. Des
Wesens der Justiz als der einzig noch feststehenden Rechtsordnung
wird man sich seit Ende des 17. Jahrhunderts bewußt und bringt
das äußerlich zum Ausdrucke, indem man sie als besonderes Ge-
biet der Staatstätigkeit aus der Polizei ausscheidet.
Die letzte Differenzierung der Staatstätigkeit vollzieht sich
endlich in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts, in Preußen
unter Friedrich Wilhelm I. durch die Ausbildung der Kameral-
wissenschaften. Das offen ausgesprochene Ziel aller Staatstätigkeit
ist die Vergrößerung des Glanzes der königlichen Krone und
Armee, also der Staat als politischer Machtfaktor. Diesem Zwecke
dient in erster Linie die Fürsorge für die Finanzen, mittelbar die
Hebung der Steuerfähigkeit. Dies wird dahin ausgedrückt, der
Polizeiverständige müsse säen, damit der Kameralist ernten könne.
Die beiden Verwaltungsgebiete stehen noch in engster Verbindung mit-
einander. Doch auch die Finanzen haben sich von der Polizei losgelöst.
Damit waren ungefähr die Einzelgebiete der Verwaltung ent-