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und diese, sowie das Verzeichnis ihrer Vorstandsmitglieder der
Polizeibehörde binnen zwei Wochen einreichen. Wahlvereine unter-
liegen diesen Beschränkungen nicht. Offentliche politische Versamm-
lungen sind mindestens 24 Stunden vor ihrem Beginne der Polizei-
behörde anzuzeigen oder öffentlich bekannt zu machen. Davon aus-
genommen sind Wahl= und gewerbliche Versammlungen. Sie
müssen einen Leiter haben. Offentliche Versammlungen unter freiem
Himmel und Aufzüge auf öffentlichen Straßen und Plätzen bedürfen
der polizeilichen Genehmigung die aber nur aus sicherheitspolizei-
lichen Gründen versagt werden darf. In öffentlichen Versammlungen
darf niemand bewaffnet erscheinen und, von gewissen Ausnahmen,
insbesondere internationalen Kongressen und Wahlversammlungen,
abgesehen, nur deutsch verhandelt werden. Die Polizei kann in
solche Versammlungen zwei Beauftragte mitsenden. Diese können
bei Gesetzwidrigkeiten die Versammlung für aufgelöst erklären.
Unberührt bleiben die landesrechtlichen Beschränkungen des
Vereinsrechtes zu Zeiten der Kriegsgefahr, des Kriegs= und Be-
lagerungszustandes oder innerer Unruhen.
2. Das Preßrecht ist reichsrechtlich geregelt durch das Reichs-
preßgesetz vom 7. Mai 1874.
Das Reichspreßgesetz steht auf dem Standpunkte der straf-
rechtlichen Repression. Es wird nicht präventiv gegen eine Ge-
fährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Presse,
etwa im Wege der Zensur oder durch Erfordern von Kautionen,
eingeschritten. Ein staatliches Einschreiten findet nur statt, wenn
das Preßerzeugnis gegen die Strafrechtsverordnung verstößt, auf
dem Boden des Strafrechts und des Strafverfahrens.
Es mußte nur dafür gesorgt werden, daß regelmäßig eine
Person vorhanden ist, die man im gegebenen Falle zur strafrecht-
lichen Verantwortung ziehen kann. Das ist Aufgabe der gesetz-
lich geregelten Preßpolizei.
Die Ausübung des Preßgewerbes ist von keiner Erlaubnis
abhängig. Nur die gewerbsmäßige öffentliche Verteilung von
Druckschriften kann von der Ortspolizei denen verboten werden,
denen der Gewerbe-Legitimationsschein versagt werden kann. Jede
Druckschrift muß Namen oder Firma des Druckers und, wenn sie