Full text: Grundriß des Verwaltungsrechts in Preußen und dem Deutschen Reiche.

im Justizministerium. In den letzten zwanzig Jahren versuchte 
das Kabinett in sich die Einheit der obersten Verwaltung herzu- 
stellen, führte aber dadurch nur neue Reibungen mit den Mini— 
sterien herbei. Während ferner die Haupterwerbungen Friedrichs 
des Großen, Schlesien und Westpreußen, ein Menschenalter aus- 
einanderlagen, wurden durch das unheimliche Wachstum des Staa- 
tes, namentlich durch Polen, die ehemals bischöflichen Lande, der 
desorganisierten Büreaukratie unerfüllbare Aufgaben gestellt. 
§ 4. Die Zeit der Reformen und der Revolution (—1848). 
Die schwache soziale Grundlage und die Desorganisation der 
Verwaltung hatte die Katastrophe von 1806 und 1807 zur Folge. 
Um die Reform des Staates an Haupt und Gliedern durchzu- 
führen, wurde Stein berufen, der, schon vorher als Minister des 
Generaldirektoriums tätig, seine Gedanken über die Reform in der 
Nassauer Denkschrift vom Juni 1807 niedergelegt hatte im Sinne 
einer Verwaltungsreform durch Heranziehung der Staatsange- 
hörigen im persönlichen Dienste von Gemeinde und Staat und 
schließlich der Bildung einer Nationalrepräsentation. Es war das 
Programm umfassendster Selbstverwaltung. 
Die erste Voraussetzung dafür war die Beseitigung der stän- 
dischen Gliederung der Gesellschaft. Einen Entwurf dafür, vom 
ostpreußischen Provinzialdepartement vorbereitet, fand Stein bei 
seiner Ankunft in Königsberg für die Lande östlich der Weichsel 
bereits vor. Sein Verdienst war es, daß die Maßregel sofort auf 
den ganzen Staat ausgedehnt wurde. Es ist das Edikt vom 
9. Oktober 1807 über den erleichterten Gebrauch des Grund- 
eigentums. Es enthält zweierlei, besondere Bestimmungen über 
den Grundbesitz und die Beseitigung der ständischen Gliederung 
der Gesellschaft. Auch der Adlige kann künftig Handel und Ge- 
werbe betreiben, auch der nicht Adlige kann Rittergüter erwer- 
ben, die persönliche Unfreiheit des erbuntertänigen Bauernstandes 
hört auf. 
Es folgt die Städteordnung vom 19. November 1808, durch 
die die aufstrebenden Mittelklassen wieder in den Dienst von Ge-
	        
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