l 16 Iusbesondere die Verfassungsgesetze. 95
urkundee). Es bestimmt die Vermehrung der Mitglieder der zweiten
Kammer.
3. Das Gesetz vom 21. Mai 1852 betreffend die Abänderung
der Art. 94 und 95 der Verfassungsurkundel). Es bezieht sich auf
die Geschworenengerichte und die Errichtung eines Staatsgerichtshofes
für die Verbrechen des Hochverrats und gegen die innere Sicherheit
des Staates.
4. Das Gesetz vom 6. Juni 1852 betreffend die Abänderung der
Art. 40 und 41 der Verfassungsurkundes). Es betrifft die Errichtung
von Lehen und Fideikommissen.
5. Das Gesetz vom 7. Mai 1853 betreffend die Bildung der
ersten Kammerz).
6. Das Gesetz vom 24. Mai 1853 betreffend die Aufhebung des
Art. 105 der Verfassungsurkundeno). Es bezieht sich auf die Ver-
tretung der Gemeinden, Kreise, Bezirke und Provinzen.
7. Das Gesetz vom 10. Juni 1854 betreffend die Deklaration
der Verfassungsurkunde in bezug auf die Rechte der mittelbar ge-
wordenen deutschen Reichsfürsten und Grafenu.).
8. Das Gesetz vom 30. Mai 1855 betreffend die Abänderung
der Verfassungsurkunde in Ansehung der Benennung der Kammern
und der Beschlußfähigkeit der ersten Kammern,).
9. Das Gesetz vom 14. April 1856 betreffend die Abänderung
des Art. 42 und die Aufhebung des Art. 114 der Verfassungs-
urkunde:is). Es bezieht sich auf gerichts= und schutzherrliche Rechte
und Verbindlichkeiten.
10. Das Gesetz vom 30. April 1856 betreffend die Aufhebung
des Art. 88 der Verfassungsurkunden). Dieser Artikel bezog sich auf
die Unzulässigkeit der Uebertragung anderer besoldeten Staatsämter
an Richter.
— —
5) G.-S.
7) G.-S.
62) G.-S.
5) G.-S.
% G.--S.
11) G.-S.
12) G.-S.
13) G.-S.
14) G.-S.
1851, S.
1852, S.
1852, S.
1863, S.
18563, S.
1854, S.
1855, S.
1856, S.
1856, S.
213.—
249.
319.
181.
228.
363.
316.
363.
297.