Full text: Preußisches Staatsrecht. Erster Band. (1)

122 Allgemeine Lehren. 820 
abschiede. Teils vollständig, teils in Auszügen zusammengestellt, 
Berlin 1847. 
Erst nachdem die Verfassungsurkunde erlassen und einige Jahre 
in praktischer Wirkung gewesen war, erschien die erste wissenschaftliche 
Bearbeitung des prenßischen Staatsrechtes. Es ist dies das grund- 
legende Werk: 
Ludwig v. Rönne, Das Staatsrecht der prenßischen Mo- 
narchie, 1. Aufl., 2 Bde., Leipzig 1856, 2. Aufl. 1864, 3. Aufl. 1869, 
4. Aufl., 3 Teile in 5 Bdn., Leipzig 1881 ff., Bd. 5 fehlt. 5. Aufl. 
herausgegeben von Zorn, Bd. 1, 1899, Bd. 2 1906, dazu Er- 
gänzungsband: Das Recht der Kommunalverbände in Preußen, her- 
ausgeg. von Schön, Leipzig 1897. 
Das Rönnesche Werk ist unschätzbar als Materialiensammlung 
des preußischen Staatsrechtes, obgleich es auch in dieser Beziehung in 
der 4. Auflage gegenüber den früheren verloren hat und das von 
1870—1880 entstandene Material auch nicht annähernd so erschöpfend 
enthält wie das der früheren Zeit. In wissenschaftlicher Beziehung 
sucht v. Rönne die sogenannte konslitutionelle Doktrin des Parla- 
mentarismus zur Geltung zu bringen und mit den Bestimmungen des 
positiven Rechtes zu vereinigen. Dieses Bestreben mochte allenfalls 
berechtigt erscheinen in den ersten anderthalb Jahrzehnten nach Erlaß 
der Verfassungsurkunde, weil es damals noch zweifelhaft sein konnte, 
welchen Weg die weitere Entwicklung des preußischen Staatsrechtes 
einschlagen würde, ob den des parlamentarischen oder den des kon- 
stitutionell-monarchischen Staates. Nachdem jedoch der Ausbau der 
Verfassung in letzterem Sinne allmählich erfolgt ist, stand die wissen- 
schaftliche Ansicht v. Rönnes nicht mehr auf dem Boden des posi- 
ltiven Rechtes. Die neue Zornsche Bearbeitung sucht diesen Mangel 
zu heben, füllt aber damit neuen Wein auf alte Schläuche und gibt 
dem Werke eine chamäleonartige Gestalt. Soweit die neue Anflage 
erschienen ist, wird sie angesührt als v. Rönue-Zorn, sonst oder 
soweit Rönne anderer Ansicht ist als Zorn, als v. Rönne nach 
der 4. Aufl. Der alte Rönne war wissenschaftlich wertlos aber 
zuverlässig, der neue hat an wissenschaftlichem Werte gewonnen, an 
Zuverlässigkeit verloren. 
Hermann Schulze, Das preußische Staatsrecht auf Grund- 
lage des deutschen Staatsrechts, 2 Bde., Leipzig 1872.—1877; 2. Aufl.
	        
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