444 Das Verfassungsrecht. 867
schlages. In Behinderungssällen wird der Präsident durch die Vize—
präsidenten nach der Reihenfolge ihrer Erwählung vertreten.
Die Schriftführer haben für die Aufnahme des Protokolls zu
sorgen und die Revision der stenographischen Berichte zu überwachen.
Sic lesen die Schriftstücke vor, halten den Namensaufruf, führen die
Rednerliste, vermerken die Stimmen und haben überhaupt den Präsi-
denten in der Handhabung der Ordnung zu unterstützen.
Für das Kassen= und Rechnungswesen ernennt der Präsident des
Herrenhauses einen Quästor und einen Stellvertreter, der des Abge-
ordnetenhauses zwei Quästoren.
Nach der Geschäftsordnung des Herrenhauses bilden der Präsident,
die Vizepräsidenten, die Vorsitzenden der Abteilungen, die Mitglieder
der Matrikelkommission, der Bibliothekar, die Quästoren und die
Schriftführer, welche letztere in dieser Funktion monatlich wechseln,
und deren Reihenfolge durch das Los bestimmt wird, den Gesamt-
vorstand des Hauses.
Abteilungen und Kommissionen.
Jedes Haus wird zu bestimmten Zwecken, nämlich zur Wahl der
Kommissionen, das Abgeordnetenhaus auch zur Vorprüfung der
Wahlen, in Abteilungen geteilt, deren jede eine möglichst gleiche
Anzahl von Mitgliedern zählen soll. In den Bestimmungen über
die Bildung der Abteilungen weichen die Geschäftsordnungen beider
Häuser voneinander ab.
In dem Herrenhause teilt der Präsident die Mitglieder in fünf
Abteilungen möglichst gleicher Zahl. Jede Abteilung wählt mit absoluter
Stimmenmehrheit für die Dauer der Sitzungsperiode einen Vorsitzen-
den und einen Schriftführer sowie Stellvertreter für diese. Die Ab-
leilungen sind beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der an-
wesenden Mitglieder. Sie haben die Mitglieder der Kommissionen
zu wählen, ohne dabei auf die Mitglieder ihrer Abteilung beschränkt
zu sein. Wird ein Mitglied von verschiedenen Abteilungen gewählt,
so hat diejenige den Vorzug, der es angehört, und falls es zu
keiner der Abteilungen gehört, die es gewählt haben, die der Nummer
nach voranstehende Abteilung.
Das Abgcordnetenhaus wird sofort nach seinem Zusammentritt
durch das Los in sieben Abteilungen möglichst gleicher Mitgliederzahl
geteilt. Jede Abteilung wählt mit absoluter Stimmenmehrheit einen
Vorsitzenden, einen Schriftführer und Stellvertreter für beide. Die Ab-